Wer aus finanzieller Not seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann, dem winkt Entlastung. Um die Betroffenen nicht noch tiefer in die Verschuldung zu treiben, sollen ihnen Wucherzinsen künftig erspart bleiben. Dazu wird der Säumniszuschlag von derzeit 5 auf 1 Prozent im Monat gesenkt. Diesen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) billigte das Bundeskabinett. In der Kreide stehen mehr als 130.000 Versicherte.
„5 Prozent im Monat sind einfach zu viel“, begründete Bahr das Gesetz. Bei den Krankenkassen belaufen sich die Zahlungsrückstände auf fast 2,2 Milliarden Euro. Bei Privatversicherten belaufen sich die Außenstände auf geschätzte 500 Millionen Euro. Das Gesetz bedarf nach Darstellung des Gesundheitsministeriums nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch im Sommer in Kraft treten.
Das Problem der Nichtzahler bekam 2007 mit der Einführung der Versicherungspflicht eine neue Dynamik: Vor allem viele kleine Selbstständige können ihre Beiträge nicht zahlen.
Für in finanzielle Schieflage geratene Privatversicherte ist ein sogenannter Notlagentarif vorgesehen: Demnach deckt die Versicherung nur noch die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Die Neuregelung soll nach Bahrs Vorstellungen den Betroffenen die Rückkehr in den Versicherungsschutz ermöglichen. Der Beschluss stieß bei den Kassen auf ein positives Echo: „Nun werden die Verhältnisse gerade gerückt und wir sind froh, dass die gesetzliche Vorgabe zu solchen Extremzinsen korrigiert werden soll“, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
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