Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Korruption bei Ärzten
und anderen Leistungserbringern nach einem Zeitungsbericht noch in
dieser Wahlperiode unter Strafe stellen. Die Bestechung und
Bestechlichkeit von Kassenärzten solle künftig mit einer Geldstrafe
oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, schreibt der
Tagesspiegel.
Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept des Ministeriums, das ihr vorliege. Geplant ist demnach eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“.
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte ein BMG-Sprecher zunächst erklärt, dass das BMG gegen einen neuen Straftatbestand sei. Später hatten sich der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. SPD und Linke hatten Anfang März einen konkreten Gesetzentwurf gefordert.
Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben im Januar 37 Prozent der Teilnehmer an, korrupte Ärzte müssten strafrechtlich belangt werden: Das Berufsrecht sei ein stumpfes Schwert. Weitere 34 Prozent waren sogar der Meinung, dass ein Strafkatalog für alle korrupten Leistungserbringer im Gesundheitswesen eingeführt werden müsste.
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