Apothekenhonorar

Bahr: Ertrag muss berücksichtigt werden

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Berlin -

Die Debatte um eine Anpassung des Apothekenhonorars geht weiter. Am Vormittag war die ABDA-Spitze bei Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Unmittelbar nach dem Gespräch sagte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker: „Wir haben unsere Argumente vorgebracht und die Gespräche gehen weiter.“ Bahr hatte allerdings schon gestern gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bekräftigt, dass die Berechnung aus seiner Sicht stimmig ist.

 

Bahr zufolge dürfen bei der Berechnug des Honorars nicht nur die gestiegenen Kosten berücksichtigt werden, sondern auch die Ertragsentwicklung der Apotheken. Der Minister argumentierte, die Zahl der verkauften Packungen habe erheblich zugenommen. Dadurch hätten die Apotheken auch mehr Einnahmen erzielt.

Aus Sicht der ABDA ist die Berechnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dagegen falsch. Die Zugewinne beim Rohertrag dürften nicht von den gestiegenen Mehrkosten abgezogen werden. Die ABDA fordert eine Anhebung des Honorars um 1,04 Euro, das BMWi sieht im Einvernehmen mit Bahrs Ressort dagegen nur eine Erhöhung von 25 Cent vor.

Es soll weitere Treffen geben. Allerdings wird die Zeit knapp: In der kommenden Woche soll die Verordung stehen, Anfang September soll sie dem Kabinett zur Kenntnis gegeben werden.

Für die ABDA waren neben Becker ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und sein Vize Friedemann Schmidt sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz im BMG. Für das Ministerium hatte neben Bahr Abteilungsleiter Dr. Ulrich Orlowski an dem Gespräch teilgenommen.

 

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