Versorgungstrukturgesetz

Bahr droht Länder-Blockade APOTHEKE ADHOC, 19.10.2011 13:10 Uhr

Berlin - 

Mit seinem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) könnte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bei den Ländern auf nachhaltigen Widerstand stoßen. Ende September hatte der Bundesrat seine Kritik am VStG geäußert. In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung weite Teile der Forderungen zurück. Streitpunkt sind die vorgesehenen Regelungen zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zum Abbau der Überversorgung in Städten.

Laut Regierung sollen MVZ nur noch von Ärzten und kommunalen Trägern gegründet werden können. Die Länder plädieren jedoch dafür, den jetzigen Rechtszustand beizubehalten. Zum Beispiel in Sachsen seien die existierenden MVZ zu 50 Prozent in der Trägerschaft von Kliniken. Ohne diese MVZ „wäre in einigen Regionen die ambulante ärztliche und Versorgung nicht mehr in dem erforderlichen Maß sichergestellt“, argumentieren die Länder. Die Bundesregierung will jedoch auf die Neuregelung nicht verzichten. Für MVZ, die in der Vergangenheit in anderen als den künftig zugelassenen Rechtsformen gegründet wurden, gelte Bestandschutz. Zugelassene Kliniken sollten im Übrigen auch künftig zur Gründung von MVZ „berechtigt bleiben“, schreibt die Regierung.

Dem Bundesrat gehen außerdem die Pläne der Regierung zum Abbau von Überversorgung nicht weit genug. Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollen nach dem Gesetzentwurf das Recht erhalten, frei werdende Praxen aufzukaufen, um diese vom Markt zu nehmen. Dazu soll ihnen ein Vorverkaufsrecht eingeräumt werden. Die Länder wollen allerdings eine Pflicht, Arztsitze zu übernehmen, wenn diese für eine ausreichende Versorgung nicht notwendig sind. Die Regierung will diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.

Einen weiteren zentralen Vorschlag der Länder zum Abbau von Überversorgung lehnt die Regierung jedoch komplett ab: Laut Bundesrat sollen Arztsitze in überversorgten Gebieten nur noch befristet vergeben werden. Die Regierung hält ein solches Instrument für „nicht erforderlich“. Mit dem geplanten Vorkaufsrecht der KVen stehe „künftig ein wirksames Instrument zum Abbau der Überversorgung zur Verfügung“, heißt es in der Gegenäußerung.

Gesprächsbedarf wird es auch in Sachen spezialärztlicher Versorgung geben. Laut Gesetzentwurf sollen sowohl Kliniken als auch niedergelassene Fachärzte Patienten mit seltenen Krankheiten oder besonderen Krankheitsverläufen behandeln dürfen. Nach Auffassung des Bundesrates haben die Pläne zu dem neuen Versorgungsbereich „Regelungslücken und Fehlanreize“. Unter anderem seien Kostenrisiken für die Krankenkassen enthalten. Der Artikel solle aus dem Entwurf gestrichen werden. Die Regierung teilt dazu mit, bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu „sachgerechten Lösungen“ kommen zu wollen.