Kassenabschlag

Bahr: Apotheker haben Verhandlungsspielraum Alexander Müller, 20.09.2012 09:42 Uhr

Berlin - 

Die Honorarerhöhung ist durchs Kabinett. Jetzt geht es für die Apotheken um die Notdienstpauschale und vor allem um den Kassenabschlag. Entscheidend ist dabei neben der Ausgangsbasis, welche Zahlen bei der Berechnung herangezogen werden. Obwohl die Apotheken nach dem Willen der Regierung nicht doppelt profitieren sollen, sieht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) durchaus Verhandlungsspielraum für die Apotheker. Der Minister vertritt außerdem den Standpunkt, dass der Startwert für die Verhandlungen 1,75 Euro sein muss – sofern der Schiedsspruch zum alten Kassenabschlag vor Gericht Bestand hat.

In der Verordnung zur Honoraranpassung hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) klargestellt, dass die zusätzlichen Belastungen der Apotheken bereits berücksichtigt seien. Ein „doppelter Ausgleich“ über den Kassenabschlag könne somit nicht erfolgen. Die Apotheker hatten sich bemüht, diesen Passus aus der Begründung noch zu streichen, allerdings ohne Erfolg.

Aus Bahrs Sicht haben die Apotheker trotzdem genügend Möglichkeiten zu verhandeln. Schließlich seien zur Berechnung der Kostensteigerungen nur Zahlen bis 2010 eingeflossen, sagte er gegenüber APOTHEKE ADHOC. Für das Jahr 2011 hatte die Regierung die Zahlen vom Statistischen Bundesamt fortschreiben lassen. Demnach könnten die Apotheken in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband um den Abschlag 2013 die zusätzlichen Belastungen aus den vergangenen beiden Jahren durchaus geltend machen.

 

Ausgangsbasis für die Verhandlungen ist aus Bahrs Sicht der Kassenabschlag von 2010 in Höhe von 1,75 Euro. Die Regierung hatte den Zwangsrabatt mit dem AMNOG auf 2,05 Euro erhöht. Diese Sparmaßnahme sei jedoch auf zwei Jahre begrenzt gewesen, stellte Bahr klar.

Allerdings kommt es dem FDP-Minister zufolge darauf an, dass der Schiedsspruch für 2010 – und damit der Abschlag von 1,75 Euro – Bestand hat. Sollte durch die noch anhängigen Gerichtsverfahren noch ein anderer Wert herauskommen, müsste dies in den Verhandlungen berücksichtigt werden, so Bahr gegenüber APOTHEKE ADHOC. Den Verhandlungen der Selbstverwaltung will der Minister aber nicht vorgreifen.

Das Verfahren gegen den Schiedsspruch liegt derzeit beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. „Dass die Krankenkassen gegen den Schiedsspruch geklagt haben, nervt uns in der Politik. Und das nervt auch die Apotheker zu recht, die immer noch nicht wissen, was sie im Jahr 2010 verdient haben“, sagte Bahr. Schiedssprüche sollte man akzeptieren, findet der Minister.