Versorgungsgesetz

Bahr: AMNOG finanziert Ärztereform Benjamin Rohrer, 03.08.2011 13:21 Uhr

Berlin - 

Heftige Kritik aus dem Finanzministerium musste sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in den vergangenen Wochen wegen der Finanzierung des Versorgungsgesetzes gefallen lassen. Um die finanziellen Anreize für Landärzte gegen die Kritik seines Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) zu verteidigen, nutzte Bahr offenbar auch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) als Argument: Mit der Reform im Arzneimittelmarkt habe man sich den nötigen „Spielraum erarbeitet“, um mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung zu stellen, sagte Bahr bei der heutigen Vorstellung des Gesetzes.

Das Finanzressort hatte zuvor kritisiert, dass das Gesetz keine Regelung zur Refinanzierung der Landarzt-Anreize enthalte. „Wir haben das Finanzministerium überzeugt und das Gesetz gegen viel Widerstand auf den Weg gebracht“, so Bahr. In den Gesprächen mit Schäuble scheint Bahr offenbar auf die Einsparungen im Arzneimittelbereich hingewiesen zu haben: Mit dem AMNOG habe man gezeigt, dass man sparen könne. „Das war das bislang ambitionierteste und ehrgeizigste Sparprogramm im Arzneimittelbereich, das eine Bundesregierung je beschlossen hat“, sagte Bahr.

Das Finanzministerium schien jedoch weniger Vertrauen in Bahrs Kosten-Vorhersagen zu haben: In den letzten Entwurf wurde eine Evaluierung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für das Jahr 2014 eingefügt. Trotz der für 2013 angesetzten Bundestagswahl ist sich Bahr sicher, dass er die Finanzprüfung selber durchführen wird: „Ich als Gesundheitsminister werde das Gesetz 2014 mit dem Finanzminister evaluieren. Das ist mein klarer Anspruch.“

In den vergangenen Wochen hatten auch die Krankenkassen vor Mehrausgaben in Milliardenhöhe gewarnt, die durch das Versorgungsgesetz entstehen könnten. Die Kassen hätten allerdings nur unzureichend dargestellt, wie es zu solchen hohen Mehrkosten kommen könnte, kritisierte Bahr. Bei den für die Landarztfinanzierung veranschlagten 200 Millionen Euro jährlich handele es sich zudem um „Worst-Case-Schätzungen“. Außerdem könnten die Kassen in Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig selbst über die Höhe der Ärztehonorare in den Regionen entscheiden. „Offenbar trauen sich die Kassen aber kein großes Verhandlungsgeschick zu“, so Bahr.

In Abwesenheit der Kanzlerin habe das Gesetz trotz der vorherigen Kritik aus dem Finanzressort die volle Zustimmung erhalten. „Es gab keine einzige kritische Wortmeldung“, sagte Bahr. Den Streit mit Finanzminister Schäuble habe er auch ohne die Hilfe der Kanzlerin lösen können: „Ich musste sie nicht extra 'ansimsen', um um Unterstützung zu bitten.“