Portfolioverträge

BAH will bei Rabatten aufräumen

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Mit der AMG-Novelle will die Koalition Rabattverträge von Krankenkassen über das komplette Sortiment eines Herstellers endgültig verbieten. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) begrüßt das Ende der Portfolioverträge: „Damit wird erreicht, dass ab 2013 nur noch ausgeschriebene und damit vergaberechtskonforme Rabattverträge gelten“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands.

Eigentlich müssen die Krankenkassen schon seit 2009 alle Rabattverträge öffentlich ausschreiben. Doch trotz mehrfacher Ermahnung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) hatten viele Kassen an ihren Portfolioverträge festgehalten. Die Regierung will jetzt festlegen, dass solche Verträge mit einer Frist von sechs Monaten automatisch gelöscht werden.

Der BAH weist darauf hin, dass nicht nur Verträge über das ganze Portfolio von dieser Änderung betroffen seien: „Auch solche Rabattverträge, die sich nur auf ein oder einzelne Arzneimittel, nicht aber auf das gesamte Sortiment eines Arzneimittel-Herstellers beziehen, müssen bei Vorliegen der vergaberechtlichen Voraussetzungen ausgeschrieben werden“, fordert der Verband.

 

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