Graumarkt

BAH will Apotheken-Großhandel verbieten Désirée Kietzmann, 21.09.2010 11:18 Uhr

Berlin - 

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) will, dass es Apothekern künftig verboten wird, nebenbei als Großhändler tätig zu sein. Um den so genannten grauen Markt zurückzudrängen, solle der unerwünschte Zwischenhandel mit Arzneimitteln jenseits des etablierten Lieferweges eingedämmt werden, fordert der Verband in seiner Stellungnahme zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG).

Bei einigen lebenswichtigen Arzneimitteln habe es in der Vergangenheit in Deutschland bereits Versorgungsengpässe gegeben, weil die Präparate außer Landes gebracht worden seien, legt der Verband dar. „Vor allem hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel wandern ins Ausland ab“, sagte eine BAH-Sprecherin ohne konkrete Beispiele zu nennen.

Das Problem habe sich verschärft, seit der Großhandel seinen gesetzlichen Belieferungsauftrag erhalten habe. Zuvor hatten die Hersteller der Sprecherin zufolge versucht, den Abfluss über die Direktbelieferung der Apotheken zu verhindern.

Um zu verhindern, dass Arzneimittel, die eigentlich für deutsche Patienten bestimmt sind, über Zwischenhändler in andere Kanäle abfließen, fordert der BAH, dass die Aufgaben der Hersteller, Großhändler und Apotheken eindeutig auf ihre eigentliche Funktion konkretisiert und beschränkt werden. „Jeder soll seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen und das tun, wofür er zuständig ist“, so die Sprecherin.

So gehört nach Auffassung des BAH ein Warenhandel, der letztlich in Exportgeschäfte mündet, nicht zum üblichen Apothekenbetrieb. „Ein Apotheker soll deshalb nicht gleichzeitig Großhändler sein und ein Großhändler nicht Apotheker“, so die Sprecherin. Im Arzneimittel- und im Apothekengesetz soll deshalb festgeschrieben werden, dass ein Apotheker nur eine Apothekenbetriebserlaubnis oder eine Großhandelslizenz erhalten darf.

Alternativ schlägt der BAH vor, den Großhandel dazu zu verpflichten, seine Ware ausschließlich bei der Industrie zu bestellen. Dies sei der logische Umkehrschluss, der sich aus dem Belieferungsanspruch gegenüber der Industrie ergebe. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der Großhandel nicht durch Krankenhausapotheken beliefert werde, da die Ware nicht der Arzneimittelpreisverordnung unterliege.