Lutz Boden wechselt vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in die Geschäftsleitung der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA). Ab April wird der gebürtige Leverkusener sich in die Leitung der Zentralstelle für die Vergabe der PZN-Nummern einarbeiten. Das berichtet PHARMA ADHOC.
Boden absolvierte eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei Bayer, danach studierte er in Düsseldorf Pharmazie. Ab 1997 arbeitete er bei der Abdata in Eschborn, seit 2000 als Redaktionsleiter. Nach einem Zwischenstopp in einer öffentlichen Apotheke mit Heim- und Zytostatikaversorgung kam er im September 2012 zum BAH, wo er die Abteilung GKV-Arzneimittelversorgung und Selbstmedikation leitet. Ein Nachfolger für seine Position steht noch nicht fest.
Die IfA-Daten bilden – zusammen mit den Informationen, die von den Kassen geliefert werden – die Grundlage für die Daten der Abdata und damit der Apotheken-EDV. Gesellschafter sind die Abda, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Großhandelsverband Phagro. Das Unternehmen hat knapp 30 Mitarbeiter.
Vor einem Jahr hatten die Kassen kritisiert, dass die Hersteller bei der Meldung ihrer Produktinformationen an die IfA die notwendige Gewissenhaftigkeit vermissen ließen, zu der sie verpflichtet seien. Der GKV-Spitzenverband vermutete hinter der Nachlässigkeit Wettbewerbsgründe.
Probleme bereiteten insbesondere Artikeldaten zu den Darreichungsformen sowie Angaben zum Artikelstatus. Die Daten seien „sehr häufig fehlerhaft“, so der GKV-Spitzenverband. Da die korrekte Meldung Auswirkungen auf den Autausch von Arzneimitteln habe, sei zu vermuten, dass „sich einige pharmazeutische Unternehmen dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern erhoffen“, hieß es in dem Schreiben. „Das wird in Einzelfällen so auch unumwunden zugegeben, ist aber nicht akzeptabel.“
Durch eine fehlerhafte Meldung werde das betreffende Arzneimittel der Aut-idem-Regel oder den Rabattverträgen entzogen. Konkrete Beispiele werden nicht genannt. Der GKV-Spitzenverband kündigte an, er werde „verstärkt die korrekten Angaben zu den Darreichungsformen prüfen“. Die Kassen wurden aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden. Bei fehlerhaften Meldungen werde man von seinem „Korrekturrecht“ Gebrauch machen. Seit Inkrafttreten des AMNOG dürfen GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) fehlerhafte Angaben der Hersteller auf deren Kosten korrigieren.
Probleme gebe es auch im Zusammenhang mit dem Vertriebsstatus. „Marktstrategische Überlegungen oder Nachlässigkeiten bei marktunbedeutend gewordenen Artikeln rechfertigen keine fehlerhaften Angaben zum Artikelstatus“, mahnte der GKV-Spitzenverband.
2014 hatte der GKV-Spitzenverband sogar vorgeschlagen, die Bereitstellung der Preis- und Produktinformationen als öffentlich-rechtliche Aufgabe unter die Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu stellen. Zur Begründung führten die Kassen an, dass Preis- und Produktdaten „auf Betreiben der pharmazeutischen Unternehmerverbände und Handelsstufen teilweise gegen die Interessen einzelner Unternehmer“ nicht sachgerecht dargestellt würden.
„Die Verwaltung der PZN und insbesondere der damit geschlüsselten Preis- und Produktinformationen hat inzwischen eine hoheitliche Bedeutung über die GKV hinaus und ist den kritischen IT-Infrastrukturen zuzurechnen“, hieß es in der Stellungnahme zum Pharmapaket.
„Es besteht ein dringendes öffentliches Interesse, das Management dieser Datenbank einer unabhängigen Instanz zu übertragen, behördlich zu überwachen und die Bereitstellung neutraler und ungefilterter Informationen für die Kostenträger und Leistungserbringer sicher zu stellen.“ Mit der öffentlichen Bereitstellung könnten zugleich „Informationsdefizite bei der Praxissoftware der Ärzte aufgefangen“ werden, so die Kassen weiter.
APOTHEKE ADHOC Debatte