Wettbewerbsrecht

BAH: Kartellrecht auch für GKV-Spitzenverband

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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) begrüßt, dass das Kartellrecht künftig auch für Krankenkassen gilt. Zufrieden ist man bei dem Verband aber noch nicht: „Konsequent wäre es allerdings gewesen, wenn die Bundesregierung das Kartellrecht auch auf den GKV-Spitzenverband und somit auf die Verhandlungen über die Erstattungsbeträge ausgeweitet hätte“, so Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des BAH.

Mit dem Beschluss des Bundestags werden die Kassen in das Wettbewerbsrecht einbezogen. Anders als bisher gilt das Kartellrecht nun nicht mehr nur für Beziehungen zu den Leistungserbringern, sondern auch für da Verhältnis der Kassen untereinander. Freiwillige Kooperationen sollen aber weiterhin erlaubt sein.

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