Nichtraucherschutz

Bätzing will keine Ausnahmen

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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sieht in der Bestätigung des strengen Rauchverbots in Bayern durch das Bundesverfassungsgericht ein Signal an die Länder. „Die Entscheidung hat nochmals deutlich gemacht, wie wichtig eine einheitliche Regelung ist“, sagte Bätzing. Sie forderte einen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen.

Zwei Wochen nach einem Grundsatzurteil zu den umstrittenen Nichtraucherschutzgesetzen wiesen das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Beschwerden zweier Wirte sowie einer Raucherin ab. Der Gesetzgeber dürfe dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Gegen die in Bayern verbreiteten „Raucherclubs“ erhob das Gericht keine Einwände. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass ein Club einen festen Mitgliederbestand haben muss und nicht der „Laufkundschaft“ an der Tür den schnellen Erwerb der Mitgliedschaft ermöglichen darf. Unproblematisch ist den Richtern zufolge auch die Ausnahme für Festzelte, weil diese zum Jahresende ausläuft.

Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin beanstandet. Nach dem Richterspruch sind zwar absolute Rauchverbote für den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zulässig. Wenn aber - wie in fast allen Bundesländern - Ausnahmen zugelassen werden, müssen davon auch kleine Eckkneipen ohne abtrennbare Raucherräume profitieren. Die Länder müssen bis Ende 2009 Neuregelungen erlassen. Bis dahin sind „Ein-Raum-Kneipen“ unter bestimmten Voraussetzungen vom Rauchverbot ausgenommen.

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