Sterbehilfe

BÄK: Keine Öffnung zur Euthanasie

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Berlin -

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, favorisiert den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe der Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU). Der Entwurf wolle gewerbsmäßige Sterbehilfe und damit Sterbehilfevereine verbieten. Darüber hinaus solle an der jetzigen Rechtslage nichts geändert werden.

Er enge also die Entscheidungsmöglichkeiten der Ärzte nicht ein. Zudem werde der Personenkreis, der von Strafe ausgenommen sein solle, klar bestimmt: nahestehende Personen aus dem Familien- und Freundeskreis – nicht Ärzte.

„Ich rate dazu, das Strafrecht außen vor zu lassen und nur auf dem Wege des gesunden Menschenverstandes zu handeln“, sagte Montgomery. Er fügte hinzu: Den Entwurf um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) „finde ich ja deswegen so super gefährlich, weil der letzte Satz, der da drin steht, eigentlich die Öffnung zur Euthanasie ist“.

Montgomery kündigte an, erst nach der Entscheidung des Bundestages im Herbst über die Berufsordnungen der 17 Landesärztekammern zur Sterbebegleitung reden zu wollen. „Das werden wir hinterher machen, wenn wir die endgültige Gesetzesfassung kennen. Möglicherweise ergibt sich daraus auch noch anderer Handlungsbedarf für uns.“

Montgomery wehrte sich jedoch gegen die Darstellung, die Statuten mit ihren unterschiedlichen Formulierungen stellten unterschiedliche Auffassungen zur Sterbehilfe dar. Die Berufsordnungen seien auch in diesem Punkt kein „Flickenteppich“.

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in erster Lesung mit den Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe. Insgesamt sind vier fraktionsübergreifende Entwürfe eingebracht worden. Grundsätzlich zielen alle vier darauf, geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu unterbinden.

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