Beschneidung

BÄK findet Urteil problematisch

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Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, rät Medizinern, religiös begründete Beschneidungen vorerst nicht mehr vorzunehmen. Die Beschneidung eines muslimischen Jungen war vom Landgericht Köln als Körperverletzung gewertet worden, weil ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff nicht dem Kindeswohl entspreche.

Nach Montgomerys Ansicht ist das Urteil für „Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“. Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde. „Allein schon wegen der oft unzureichenden hygienischen Umstände kann das zu erheblichen Komplikationen führen.“

Nach dem Urteil vom 26. Juni ist die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven strafbar. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. In der Entscheidung hieß es unter anderem, dass der Körper des Kindes durch die im Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde.

 

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