Ausnahmeregelung

Bäckerei von Bonpflicht befreit

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Berlin -

Die seit Januar geltende Bonpflicht ist Apotheken und anderen Einzelhändlern ein Ärgernis. Jetzt hat es eine Bäckerei in Dresden geschafft, die überbordene Zettelwirtschaft wieder loszuwerden – mit einer Ausnahmegenehmigung. Wie der MDR Berichtet, weiß die Bäckerei selbst nicht, warum sie mit ihrem Antrag Erfolg hatte.

Die Firma Dresden Backhaus sei als einziger Betrieb in Sachsen von der seit Januar geltenden Bonpflicht befreit worden. Das habe das Finanzamt Dresden-Süd entschieden, teilte eine Sprecherin der sächsischen Bäckerinnung dem MDR Sachsen mit. Es hätten noch viele andere Bäckereibetriebe einen Befreiungsantrag beim Finanzamt eingereicht. Diese Anträge seien aber abgelehnt oder bislang noch gar nicht bearbeitet worden. Auch Geschäftsführerin Elisa Kreutzkamm-Aumüller kann sich die Ausnahmeregelung nicht erklären.

Die Leiterin der Bäckereikette hatte im Oktober in einem Newsletter von einer Ausnahmeregelung von der Bonpflicht gelesen. „Da stand drin, dass man die Ausnahmegenehmigung mit seinem Steuerberater besprechen muss“, so Kreutzkamm-Aumüller. Der Antrag für die Ausnahmegenehmigung sei „nur ungefähr zehn Zeilen lang“ gewesen. „Wir haben angegeben, wie viele Fachgeschäfte wir haben, unseren durchschnittlichen Jahresumsatz und wie viele Kunden kommen.“ Die Ausnahmegenehmigung selbst sei auch ungefähr zehn Zeilen lang. Eine Begründung für die Erteilung gab es nicht. „Ich würde sagen, wir haben Glück gehabt“, so die Geschäftsführerin. Allerdings könne die Ausnahmegenehmigung auch jederzeit widerrufen werden.

Kreutzkamm-Aumüller mutmaßt laut MDR, dass die Umsätze für die Beurteilung ausschlaggebend gewesen sein könnten. Denn jeder Kunde kauft durchschnittlich für drei bis vier Euro ein. Laut „Kassensicherungsverordnung“ ist genau solche Laufkundschaft ein Grund für eine Befreiung von der Kassenbonpflicht. Deshalb strebe die Bäckerinnung eine Befreiung der ganzen Branche an und sehe dabei Handlungsbedarf beim Bundesfinanzministerium, so eine Sprecherin. Auch Obermeister Roland Ermer findet: „Die Bonpflicht ist Irrsinn“. Sie stelle die Bäcker unter den Generalverdacht des Betrugs.

Laut § 148 der Abgabenverodnung können die Finanzbehörden „für einzelne Fälle oder für bestimmte Gruppen von Fällen Erleichterungen bewilligen, wenn die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird“. Erleichterungen können rückwirkend bewilligt werden. Die Bewilligung kann widerrufen werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier hatte kurz vor Einführung der Bonpflicht noch versucht, diese zu verhindern. Altmaier war aber an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gescheitert. „Es bleibt [...] dabei, dass zum 1. Januar diese Belegpflicht in Kraft treten wird“, erklärte dazu ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Der Handel habe mehr als drei Jahre Zeit gehabt, sich vorzubereiten. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte ebenfalls: „Dieses Gesetz hat seine Berechtigung.“ Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte einen Rückzieher abgelehnt.

Davon unbeeindruckt hat Apotheker Reinhard Rokitta hat im Namen der Freien Apothekerschaft eine Petition im Bundestag gegen die Bonpflicht eingebracht. Sie fordert: „Der Bundestag möge beschließen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Belegausgabepflicht umgehend abzuschaffen.“ In der Begründung heißt es einleitend: „Die Belegausgabepflicht betrifft ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit elektronischen Registrierkassen, denn Geschäfte mit offener Ladenkasse sind davon nicht betroffen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.“ Die Belegausgabepflicht widerspricht der Petition zufolge außerdem dem erst im Oktober 2019 beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung. „Durch die Belegausgabepflicht ist ein für den größten Teil des Einzelhandels teures und aufwändiges Bürokratiemonster geschaffen worden, das in keiner Weise geeignet ist, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen.“

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