Meningokokken C

Nuron neuer AOK-Partner

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Berlin -

Mit der Ausschreibung zu Standardimpftoffen war die AOK Baden-Württemberg noch weitgehend gescheitert: Lediglich die Grippeimpfstoffe konnten an den US-Konzern Abbott vergeben werden, die übrigen Lose wurden aufgehoben. Auf dem Verhandlungsweg wurde nun doch noch ein Vertrag geschlossen: Das US-Unternehmen Nuron Biotech hat den Zuschlag für Meningokokken C erhalten. 

Die AOK hatte insgesamt sieben Impfstoffe ausgeschrieben: Neben den genannten waren dies Vakzine gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis und Varizellen sowie die Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln, die Vierfachimpfung gegen Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus sowie die Fünffachimpfung, die zusätzlich vor Haemophilus influenzae b schützt.

Die Ausschreibung war Anfang April gestartet. Zwei Wochen später hatte Novartis mitgeteilt, sich nicht an der Ausschreibung zu beteiligen. Im Mai hatte Baxter die Frist verstreichen lassen, ohne ein Gebot abzugeben. Anfang Juli hatte die AOK die Ausschreibung aufgehoben, weil nur Angebote eingegangen seien, „die ausgeschlossen werden mussten“.

Die Kasse war daraufhin in ein Verhandlungsverfahren übergegangen. Die ursprünglichen Verhandlungsverfahren seien nicht grundlegend geändert worden, so die Kasse. In die Verhandlung seien alle Unternehmen einbezogen worden, die im offenen Verfahren ein form- und fristgerechtes Angebot abgegeben hätten und die Voraussetzungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfüllten. Der Rabattvertrag beginnt 2015 und läuft zwei Jahre.

Den Zuschlag erhielt Nuron Biotech. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Exton in Pennsylvania und vertreibt zwei Impfstoffe: 2011 erwarb die Firma einen Impfstoff gegen Haemophilus influenzae b von Wyeth, einem Tochterunternehmen von Pfizer. 2012 kaufte Nuron den Meningokokken-C-impfstoff Meningitec von Pfizer. Seit 2013 produziert und vertreibt Nuron diesen Impfstoff selbst.

Auch die erste Impfstoff-Ausschreibung der AOK im Jahr 2012 war nicht reibungslos verlaufen: Die Verträge über Varilrix (Varizellen) und den Vierfachimpfstoff Boostrix Polio hatte die Kasse im Januar gekündigt, nachdem GSK wegen Herstellungsproblemen die Impfstoffe nicht mehr auslieferte. Eigentlich sollten die Verträge wie alle anderen Vereinbarungen bis Ende 2014 gelten.

Bis heute streiten die Apotheker mit der Kasse darüber, ob sie Rezepte beliefern müssen, auf denen lediglich „Impfstoff gegen...“ verordnet ist – und sie den Rabattimpfstoff anhand eines Plakates auswählen müssen. Das Sozialgericht Stuttgart hatte einer klagenden Apothekerin im Eilverfahren zunächst Recht gegeben. Das Landessozialgericht hatte die Entscheidung aber wieder gekippt. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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