Baden-Württemberg

LAV: Wahlreform und Schnupperjahr

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Berlin -

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat sein Wahlrecht reformiert: Die Mitglieder können ihre drei Stimmen künftig auf unterschiedliche Regionen verteilen. Damit will der Verband auf die Filialisierung reagieren. Die Mitgliederversammlung hat die Änderung einstimmig beschlossen. Außerdem soll der Nachwuchs für das Ehrenamt begeistert werden.

Laut LAV können sich die Mitglieder künftig nicht nur in der Region ihrer Hauptapotheke zur Wahl stellen, sondern auch in einer angrenzenden Region, in der sie eine Filiale betreiben.

Bislang konnte ein Mitglied sein aktives und passives Wahlrecht nur in der LAV-Region ausüben, in der seine Hauptapotheke lag. „Wir müssen dem Rechnung tragen, dass Hauptapotheke und Filialen nicht nur in einer LAV-Region liegen können, sondern auf verschiedene Regionen verteilt“, sagt LAV-Präsident Fritz Becker.

Außerdem hat sich die Mitgliederversammlung für mehr Transparenz in der aktiven Nachwuchsförderung für das Ehrenamt entschieden. Künftig soll der Beirat beschließen können, dass ordentliche LAV-Mitglieder während der laufenden Amtsperiode ein Jahr lang als Gast an den Beiratssitzungen teilnehmen können. Zudem würden sie zeitlich befristet in den Informationsverteiler aufgenommen. Stimmrecht erhalten sie aber nicht.

„Wir stellen immer wieder fest, dass Mitglieder keine Vorstellung davon haben, welche Aufgaben und Pflichten ein Beiratsmitglied hat“, sagt Becker. Die Vorsitzenden der Regionen sollen künftig Mitglieder für diese Art Schnupperjahr vorschlagen, das Gremium muss die Kandidaten in einer Abstimmung annehmen.

Vielleicht träfen diese in der Folge „eher die Entscheidung, sich auch für ein Ehrenamt in Beirat oder Vorstand aufstellen zu lassen“, so Becker. Der ehrenamtliche Beirat besteht aus 41 Sprechern, die als Vorsitzende die Regionen repräsentieren und durch die Mitglieder gewählt werden.

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