Baden-Württemberg: AOK kündigt Inko-Vertrag APOTHEKE ADHOC, 13.04.2019 08:11 Uhr
In Baden-Württemberg endet am 31. Juli die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und der AOK Baden-Württemberg (AOK BW) zur ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. AOK-Versicherte werden dann im Ländle von den Apotheken nicht mehr mit Inkontinenz-Hilfsmitteln versorgt – es sei denn, es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Die AOK hat angekündigt, dass sie das anstrebt.
Mit einem Rundschreiben informierte der LAV am Donnerstag die Apotheken: „Die AOK BW kündigt derzeit den Vertrag zur ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen mit der derzeitigen Monatspauschale von 29 Euro brutto zum 31. Juli 2019.“ Gleichzeitig gebe die AOK BW öffentlich bekannt, dass sie den (Neu-)Abschluss des Vertrages über die entsprechenden Inkontinenzhilfen beabsichtige.
Am 9. April, zwei Tage vor dem Info-Schreiben, habe der LAV-Vorstand getagt und dabei das weitere Vorgehen gegenüber der AOK diskutiert. Ergebnis: Er habe sich „dahingehend positioniert, dass grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft signalisiert“ werden soll. „Der LAV besitzt für Hilfsmittel, anders als im Arzneimittelbereich, kein gesetzliches Vertragsmonopol“, erinnert der Verband die Apotheken, „so dass in diesem Versorgungsbereich wieder Verbände anderer Leistungserbringer, sonstige Leistungserbringer, Kooperationen und die Industrie mit der AOK BW Versorgungsverträge abschließen können“.
Der LAV werde nun ein Angebot abgeben und die Apotheken über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten. So lange sie für den Versorgungsbereich Inkontinenzhilfen präqualifiziert, hat jede Apotheke nach § 127 Abs. 2a SGB V das Recht, dem neuen AOK-Inko-Vertrag beizutreten. „Damit haben Apotheker die Möglichkeit, eine Versorgungsberechtigung für Inkontinenzprodukte auch ohne auch ohne Vertragsunterzeichnung des LAV durch Beitritt gegenüber der AOK zu erlangen“, so das Schreiben. „Es besteht keine Gefahr des grundsätzlichen Ausschlusses.“
Über die Hilfsmittelverträge der GKVn gibt es immer Streit, auch im Bundesgesundheitsministerium scheint man mit der derzeitigen Praxis nicht zufrieden zu sein. Anfang des Jahres kündigte Minister Jens Spahn (CDU) an, die im April 2017 erst eingeführten Ausschreibungen wieder abzuschaffen und durch Vertragslösungen zwischen Kassen und Herstellern zu ersetzen – ein entsprechender Passus schaffte es ins Mitte März verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Erst im Februar hatte der GKV-Spitzenverband die Überarbeitung und Fortschreibung des 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Das hat laut GKV-Spitzenverband zu zahlreichen Verbesserungen unter anderem bei mechanischen Fußpassteilen und Kniegelenken, Armprothesen, Rollatoren sowie den Dienstleistungsanforderungen geführt.
Laut GKV-Spitzenverband erhielten im Jahr 2017 die GKV-Versicherten Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von acht Milliarden Euro. Dazu gehören unter anderem Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Insulinpumpen, Blindenführhunde und Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln.