Die AOK Baden-Württemberg hat ihre Ausschreibung für sechs Schutzimpfungen aufgehoben: Für die Vakzine sei kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen, teilte die Kasse mit. Novartis und Baxter hatten im Vorfeld angekündigt, sich nicht an der Ausschreibung zu beteiligen.
Die AOK hatte insgesamt sieben Impfstoffe ausgeschrieben. Die Versorgung mit Grippeimpfstoffen übernimmt ab Juli 2015 für zwei Jahre der US-Konzern Abbott. Außerdem suchte die Kasse – vergeblich – Rabattpartner für Vakzine gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis, Meningokokken C, Varizellen sowie die Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln, die Vierfachimpfung gegen Diptherie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus sowie die Fünffachimpfung, die zusätzlich vor Haemophilus influenzae b schützt.
Die Ausschreibung hatte Anfang April begonnen – zwei Wochen später hatte Novartis mitgeteilt, sich nicht daran zu beteiligen. Derzeit hat der Schweizer Konzern mit der AOK Verträge über Encepur (FSME) und Menjugate (Meningokokken C) abgeschlossen.
Auch Baxter hatte im Mai die Frist verstreichen lassen, ohne ein Gebot abzugeben. Man halte Rabattverträge im Impfstoffbereich für unverantwortlich, teilte der Konzern mit. Baxter hatte in den Regionen Nord- und Südwürttemberg Verträge über NeisVac-C (Meningokokken C) und FSME-Immun abgeschlossen.
Damit war bereits klar, dass die AOK vermutlich keine Verträge in den beiden Indikationen abschließen kann: Andere Hersteller sind in Deutschland nicht zugelassen. Neben Baxter und Novartis hat derzeit GlaxoSmithKline (GSK) noch laufende Verträge mit der AOK Baden-Württemberg: Der Konzern versorgt das Bundesland mit dem Dreifachimpfstoff Priorix und dem Fünffachimpfstoff Infanrix-IPV+Hib.
Die Verträge über Varilrix (Varizellen) und den Vierfachimpfstoff Boostrix Polio hatte die AOK im Januar gekündigt, nachdem GSK wegen Herstellungsproblemen die Impfstoffe nicht mehr auslieferte. Eigentlich sollten die Verträge wie alle anderen Vereinbarungen bis Ende 2014 gelten.
Die erste Ausschreibung der AOK über Standardimpfstoffe im Jahr 2012 hatte zu viel Kritik geführt: Bis heute streiten die Apotheker mit der Kasse darüber, ob sie Rezepte beliefern müssen, auf denen lediglich „Impfstoff gegen...“ verordnet ist – und sie den Rabattimpfstoff anhand eines Plakates auswählen müssen. Das Sozialgericht Stuttgart hatte einer klagenden Apothekerin im Eilverfahren zunächst Recht gegeben. Das Landessozialgericht hatte die Entscheidung aber wieder gekippt. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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