KV stoppt Auszahlung

AVWL: Apotheken testen ohne Vergütung

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Berlin -

Apotheker:innen in Westfalen-Lippe haben die fehlende Auszahlung für die Bürgertestungen kritisiert. Die Kassenärztliche Vereinigung habe die Auszahlungen gestoppt, so der Apothekerverband (AVWL).

Grund für die ausbleibende Vergütung für Schnelltests sei, dass „nach der Änderung der Testverordnung Ende Juni 2022 noch immer die erforderlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums für die Abrechnungen fehlen“, so der Verband. Für Apotheken bedeute dies nach der neuen Testverordnung „mehr Aufwand, viel Bürokratie – aber kein Geld“.

„Die Teststellen müssen derzeit für Material-, Personal- und Raumkosten in Vorlage gehen – ohne zu wissen, wann sie dies erstattet bekommen“, sagte Dr. Horst Heidel, AVWL-Vorsitzender der Bezirksgruppe Soest. „Die Apotheken sind sich ihrer Verantwortung bewusst und halten ihre Teststellen dennoch geöffnet, um weiter ihren Beitrag zum Schutz der Bürger und zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.“ Ein Auszahlungsstopp sei jedoch höchstens kurzfristig überbrückbar. Mit Blick auf eine Herbstwelle und einen weiteren Corona-Winter dürfe man jedoch kein Risiko eingehen, dass weitere Teststellen geschlossen werden müssten. „Zumal die Politik neue Corona-Regeln plane – etwa für den Restaurantbesuch – die die Nachfrage nach den Tests absehbar wieder steigen lasse.“

Die Bundesregierung müsse umgehend handeln und Klarheit schaffen, fordert AVWL-Vorstandsvorsitzender Thomas Rochell. „Noch besser wäre allerdings, sie würde die gesamte, wenig gelungene Testverordnung noch einmal überarbeiten.“ Es bedeute einen enormen Aufwand, die Nachweise zu kontrollieren, ob ein Bürger Anspruch auf einen kostenfreien oder subventionierten Test habe. „Fragt ein Bürger nach einem Test mit der Begründung, dass er noch am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre habe, ist die letztlich gar nicht zweifelsfrei zu prüfen. Das ist eine Farce“, kritisiert er.

Die neue Testverordnung gilt seit Juli. Apotheken müssen demnach die Ausweise kontrollieren und eine Selbstauskunft einsammeln. Zudem werden für Bürgertests nur noch 9,50 Euro pro Stück abgerechnet statt zuvor 11,50 Euro. Davon sollen 3 Euro von den Bürger:innen selbst gezahlt werden.

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