Bankenaufsicht

AvP: Schon 2016 „Aufsichtsgespräch“ mit BaFin

, Uhr
Berlin -

Die BaFin war bereits 2016 zu einem Aufsichtsgespräch beim mittlerweile insolventen Rechenzentrum AvP. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) an den FDP-Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg hervor. Dabei ging es allerdings nicht um die Machenschaften, die jetzt Gegenstand der Ermittlungen sind und letztlich zur Insolvenz geführt haben. Trotzdem stellt sich die Frage, warum die Bankenaufsicht nicht damals schon genauer hingesehen hat.

Die FDP-Fraktion hatte sich schon im Bundestag mit einer kleinen Anfrage nach AvP erkundigt. In der Antwort hieß es, dass es im November 2019 erste Hinweise eines Informanten gegeben habe, der sich Mitte Januar 2020 erneut gemeldet und seine Angaben konkretisiert habe.

Der Abgeordnete Schinnenburg hakte mit einer schriftlichen Frage nach. Ob es nicht vielmehr zutreffe, dass Vertreter der BaFin nicht erst im November 2019 Gespräche mit der AvP-Geschäftsführung über Unregelmäßigkeiten geführt habe, sondern schon einige Jahre vorher? Nach seinen Informationen sei es 2014 oder 2015 um einen der beiden Geschäftsführer oder den Inhaber gegangen. Welche Konsequenzen die BaFin aus diesen Gesprächen zog, will Schinnenburg wissen.

In ihrer Antwort stellt die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem BMF, Sarah Ryglewski zunächst klar, dass die Regierung im Gesundheitsausschuss des Bundestags korrekterweise angegeben habe, dass die BaFin erst im November 2019 erste Hinweise eines anonymen Hinweisgebers auf mögliche Defizite in der Rechnungslegung der AvP erhalten habe.

Dann allerdings rückt das BMF mit einer neuen Information heraus: Zwar seien seitens der BaFin in den angesprochenen Jahren 2014/2015 keine Aufsichtsgespräche mit AvP geführt worden, dafür aber im März 2016. „Anlass dieses Gesprächs waren fehlerhafte Meldungen über personelle Veränderungen in der Geschäftsleitung von AvP. Diese Defizite wurden im Nachgang dieses Aufsichtsgesprächs durch das Institut abgestellt“, heißt es.

Worum es dabei im Detail ging, ist nicht bekannt. Die BaFin äußert sich grundsätzlich nicht zu Gesprächen mit einzelnen Marktteilnehmern. Bekannt ist allerdings, dass AvP-Inhaber Mathias Wettstein 2012 die Steuerfahndung im Haus hatte und 2013 ein Strafbefehl gegen ihn erlassen wurde. Aus diesem Grund wurde ihm auch seine Fluglizenz entzogen, er soll aber mit einer ausländischen Lizenz weiterhin geflogen sein. Die BaFin hat von diesem Vorfall offenbar nichts mitbekommen – informiert wird die Behörde über ordentlich verkündete Urteile in Strafsachen.

Seinerzeit ging es darum, dass Wettstein bei einer seiner Firmen hohe Gehälter an vermeintliche Angestellte gezahlt hat. Allerdings berichten Insider auch bei AvP davon, dass verschiedene Mitarbeiter auf ungewöhnlich hohe und gut dotierte Stellen befördert wurden, im operativen Geschäft aber so gut wie nie auftraten. Inwiefern das wiederum Gegenstand der aktuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist, ist nicht bekannt.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte