Aut-idem-Liste

Schiedsverfahren beginnt im Oktober

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Berlin -

Apotheker und Krankenkassen treffen sich erneut vor dem Schiedsgericht. Diesmal geht es aber nicht um den Kassenabschlag, sondern um eine Liste von Arzneimitteln, die von der Substitution ausgeschlossen werden sollen. Da sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband in direkten Verhandlungen nicht einigen konnten, muss nun wieder Dr. Rainer Hess entscheiden. Ein erstes Treffen ist auf den 2. Oktober angesetzt.

Bei kritischen Arzneimitteln sollte aus Sicht von Fachleuten eine Substitution – etwa aufgrund von Rabattverträgen – möglichst ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat Kassen und Apotheker mit der AMG-Novelle aufgefordert, eine entsprechende Wirkstoffliste zu erarbeiten.

Doch mehrere Verhandlungsrunden brachten keine Lösung: Während der DAV schon eine konkrete Liste vorgelegt hatte, wollten die Kassen lieber über allgemeine Ausschlusskriterien verhandeln. Das ist aus Sicht der DAV-Experten aber aufgrund der Vielzahl möglicher Kriterien nicht praktikabel.

Der GKV-Spitzenverband wollte Schmerzmittel überhaupt nicht berücksichtigen und hatte schließlich eine Liste mit vier Wirkstoffen für annehmbar erklärt: Phenytoin sowie drei Herzglykoside. DAV-Chef Fritz Becker hatte die Verhandlungen daraufhin für gescheitert erklärt. Ende Juli hatten die Verhandlungspartner die Schiedsstelle angerufen.

Vorsitzender ist erneut Dr. Rainer Hess, der im Mai schon die Einigung zum Kassenabschlag herbeigeführt hatte. Offen ist noch, ob er weitere Arzneimittelexperten hinzuziehen wird oder den ersten Termin im Oktober zunächst mit den Vertragspartnern allein absolvieren möchte. Zunächst sitzen jetzt die Juristen von Kassen und Apothekern über den Stellungnahmen. Abgabefrist ist der 10. September.

Bei der Politik hat die monatelange Hängepartie für Verärgerung gesorgt: Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hatte Kassen und Apothekern eine Frist bis zum 1. August gesetzt. Die „Ignoranz“ der Kassen beim Substitutionsausschluss sei „unerträglich“, wetterten die FDP-Abgeordneten Lars Lindemann und Jens Ackermann. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hatte angekündigt, dass die Politik notfalls auch selbst eine Liste festlegen könnte.

Bis sich die Parteien im Schiedsverfahren auf eine aut-idem-Liste geeinigt haben, müssen die Apotheken weiter im Einzelfall entscheiden. Sie können auf das Sonderkennzeichen „pharmazeutische Bedenken“ zurückgreifen, wenn sie einen Austausch verhindern wollen.

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