Substitutionsausschlussliste

Aut-idem: Gnade bei Rabattvertrag Julia Pradel, 02.02.2015 12:38 Uhr

Berlin - 

Was Retaxationen angeht, gelten die Kassen bei den meisten Apothekern nicht als zimperlich. Umso erfreulicher, dass einige Rezeptprüfer in Sachen Aut-idem-Liste Gnade vor Recht walten lassen – zumindest solange der Apotheker sich an die Rabattverträge hält.

Seit Inkrafttreten der Aut-idem-Liste Mitte Dezember dürfen acht Wirkstoffe nicht mehr ausgetauscht werden: Phenytoin und Ciclosporin (Lösung und Weichkapseln), Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin, Tacrolimus, Levothyroxin (Tabletten), sowie Levothyroxin/Kaliumiodid (Tabletten). Derzeit prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere kritische Wirkstoffe.

Da die Liste unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft trat, bereitete die Umsetzung der neuen Vorgaben besonders in der Anfangszeit Probleme. Denn die Software warnte nicht nur nicht vor dem Austausch, sondern gab sogar den Rabattvertrag vor. Das Substitutionsverbot sticht allerdings auch die Ausschreibungen der Kassen. Apotheker dürfen sich also nicht an die Rabattverträge halten, wenn der Arzt ein anderes Präparat verordnet hat.

Die Kassen gehen unterschiedlich mit der Situation um. Die KKH hatte im Dezember erklärt, die Apotheken seien verpflichtet, die Regelungen umzusetzen: Übergangsregelungen seien nicht bekannt, hieß es. Apotheker müssen also mit Retaxationen rechnen, wenn sie eines der betroffenen Medikamente austauschen.

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sieht man es pragmatischer: „Wir retaxieren nichts, was nicht zum Schaden der Kasse ist“, so ein Sprecher. Eine wirtschaftliche Versorgung sei mit Rabattarzneimitteln gewährleistet. „Die TK sieht keinen Grund für eine Retaxierung, wenn ein Rabattarzneimittel abgegeben wird, das auf der Aut-idem-Liste steht“.

Ähnlich handhaben es dem Vernehmen nach auch andere Kassen, etwa die AOK, die DAK und die Barmer GEK. Offiziell heißt es bei der Barmer allerdings, dass man sich an die geltenden Vorschriften halte und entsprechend retaxiere. Und auch die TK betont: „Trotzdem haben sich die Apotheker an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.“

Am einfachsten wäre aus Sicht der Kasse eine Wirkstoffverordnung, da der Apotheker in diesen Fällen das Rabattarzneimittel abgeben müsse. „Die TK steht dazu mit dem DAV im Dialog“, so der Sprecher. Ziel sei es, die Wirkstoffverordnung zu fördern.

Derzeit dürfen Rezepte über Wirkstoffe der Aut-idem-Liste nicht beliefert werden. Der Patient muss in die Praxis zurückgeschickt werden, damit der Arzt ein Präparat verordnet. Das Gleiche gilt bei nicht lieferfähigen Arzneimitteln und pharmazeutischen Bedenken. Denn diese dürfen bei Arzneimitteln auf der Aut-idem-Liste nicht mehr geltend gemacht werden.

Die TK hatte erst Mitte Januar Exklusivverträge über Levothyroxin und die Kombination mit Iodid abgeschlossen. Die Zuschläge gingen an Aristo. Die Verträge beginnen im April und laufen über zwei Jahre.

Unabhängig von der Umsetzung in den Apotheken hält die TK an dem Konzept der Ausschreibungen fest: „Wir gehen davon aus, dass Rabattverträge trotz Aut-idem-Liste sinnvoll sind, da die Meldung der Rabattarzneimittel in der Arztsoftware die Ärzte unterstützt, wirtschaftlich zu handeln“, erklärte der TK-Sprecher.