Substitution

Aut-idem für Privatversicherte

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Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) will auch für Privatversicherte die Möglichkeit schaffen, günstigere Medikamente zu beziehen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) getroffen werden.

Künftig soll festgelegt sein, dass Ärzte auch auf Privatrezepten aut idem zulassen oder ausschließen müssen. Das soll genauso funktionieren wie bei den Krankenkassen: Kein Kreuz bedeutet, dass ausgetauscht werden darf – ein Kreuz bedeutet keinen Austausch.

Im Gegensatz zu der GKV-Regelung soll bei den Privatrezepten allerdings kein Zwang zur Substitution bestehen: Der Patient könne ein preisgünstigeres Präparat erhalten, er könne aber auch auf der Verordnung des Arztes bestehen, so ein PKV-Sprecher. Somit blieben sowohl die ärztliche Therapiefreiheit als auch die Vertragsfreiheit auf Versichertenseite bestehen.

Zwar erhalten bereits heute einige Patienten Rezepte, auf denen ein aut-idem-Kreuz gesetzt werden kann. Bislang gebe es allerdings keine einheitliche Regelung, und die Verwendung von aut-idem sei nicht vorgeschrieben, so der PKV-Sprecher. Es sei möglich, entsprechende Regelungen im Arzneimittelgesetz festzulegen. Zurzeit gibt es laut PKV keine konkreten Gespräche mit dem DAV, beide Parteien seien offen für einen bundesweiten Rahmenvertrag.

 

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