Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat das Aussetzen der Zahlungen an Apotheken für die seit Juli erbrachten Bürgertests verteidigt. Ohne gültige Vorgaben zum Verfahren, sei eine Abrechnung nicht möglich, sagt ein Sprecher. Wichtig sei: „Es wird keine Vergütung verloren gehen.“
Die KVWL betont, dass die Regelungen der seit Juli geltenden bundesweiten Coronavirus-Testverordnung (TestV) umgesetzt würden. Die Veränderungen brächten für alle Beteiligten „große Herausforderungen in der Umsetzung“ mit sich. „Da das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch nicht die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem BMG vereinbarten Änderungen in der TestV umgesetzt hat und es somit keine gültigen Vorgaben zum Abrechnungsverfahren ab dem 1. Juli gibt, ist es der KVWL nicht möglich, die Abrechnung der ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anzunehmen.“
Derzeit gebe es keine Rechtssicherheit für die KVWL. Deshalb könnten Bürgertestungen, die seitdem erbracht wurden, vorerst nicht vergütet werden. „Wann die Annahme und Vergütung der Abrechnung wieder erfolgen kann, hängt von der Anpassung der TestV und den Vorgaben zur Abrechnung ab.“ Die KVWL empfahl den Praxen angesichts der neuen TestV zunächst keine Bürgertests mehr anzubieten.
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) kritisierte zuvor, dass die Auszahlungen der testenden Apotheken fehlen. Die Teststellen müssten derzeit für Material-, Personal- und Raumkosten in Vorlage gehen – ohne zu wissen, wann sie dies erstattet bekommen, sagte Dr. Horst Heidel, AVWL-Vorsitzender der Bezirksgruppe Soest. Ein Auszahlungsstopp sei jedoch höchstens kurzfristig überbrückbar. Mit Blick auf eine Herbstwelle und einen weiteren Corona-Winter dürfe man jedoch kein Risiko eingehen, dass weitere Teststellen geschlossen werden müssten.
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