Rx-Versandverbot

Ausschuss wimmelt Bühler-Petition ab

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Berlin -

Im April hat Pharmaziestudent Benedikt Bühler beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition für ein Rx-Versandhandelsverbot eingereicht. Jetzt hat der Ausschuss entschieden, dass sein Antrag auf Umsetzung des Rx-Versandverbots nicht als Einzel-Petition angenommen, sondern einer anderen „Leitpetition“ angedockt wird. Diese befindet sich seit über zwei Jahren ohne Ergebnis in der Beratung. Bühler hat kein Verständnis für die Abfuhr und will Widerspruch einlegen: „Das ist für mich ein politischer Skandal.“

Angedockt wird Bühlers Rx-Versandverbot-Petition an eine Petition aus dem Jahr 2016. Darin wurde gefordert, fass nur solche „Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen.“ Mit nur 753 Zeichnern verfehlte diese Petition klar das Quorum von 50.000 Unterschriften und wird seitdem im Petitionsausschuss beraten.

Zuständig für die Beratung ist ein SPD-Mitglied des Petitionsausschusses und ein Abgeordneter der Grünen. Die Beratung ist laut Ausschuss immer noch nicht abgeschlossen und ein Ende auch nicht in Sicht. Nach Abschluss der Beratung käme die Alt-Petition auf die Tagesordnung des Ausschusses. Der würde dann darüber abstimmen, ob sich der Bundestag damit befassen muss.

Bühler hat kein Verständnis für die Reaktion des Petitionsausschusses. Dieser hatte ihm mitgeteilt, dass sein „Anliegen“ bereits von anderen Petitionen an den Ausschuss „herangetragen“ worden sei. In solchen Fällen werde eine Petition zur „Leitpetition“ bestimmt und die übrigen würden als „Mehrfachpetitionen“ geführt. Veröffentlichen will der Ausschuss die Petition auch nicht. Davon könne laut Geschäftsordnung abgesehen werden, wenn sich sachgleiche Petitionen bereits in der Prüfung befänden. Dafür bitte der Ausschuss Bühler um Verständnis. Außerdem sei dies in seinem Interesse, weil dadurch Mitzeichner „sich auf eine Petition konzentrieren können“. Selbstverständlich werde Bühlers Petition auf diesem Wege „so sorgfältig und gründlich geprüft“ wie jede andere Petition auch. „Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld“, schrieb der Ausschuss.

„Diese Petition ist aber absolut nicht sachgleich“, ärgert sich Bühler und fühlt sich abgewimmelt. „Das Wort ‚Versandhandelsverbot‘ kommt nicht einmal in der genannten Petition vor. Hinzu kommt, dass diese aus 2016 stammt. In meiner Petitionsbegründung sind aktuelle Fakten aufgeführt, damit die Petition genehmigt wird, wie beispielsweise der Koalitionsvertrag, der Dringlichkeitsantrag aus Bayern sowie das Schreiben an die EU-Kommission.“ Jetzt will Bühler dem Ausschussbescheid widersprechen. Unterstützt wird er dabei erneut von Noweda, Fiebig und Pharma-Privat, die ihm Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas zur Seite stellen. Bis Anfang Juli muss der Bundestag über Bühlers Widerspruch entscheiden.

Bereits im Februar hatte Bühler seinen persönlichen Feldzug für das Rx-Versandverbot gestartet. Der 19-jährige Pharmaziestudent schrieb einen Brief an CDU-Chefin Annegret Annegret Kramp-Karrenbauer. Darin erinnerte er sie an das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Versprechen. Bühler schrieb weitere Briefe nicht nur an Politiker, sondern auch an den ABDA-Präsidenten. Unter #MitUnsNicht initiierte er eine Facebook-Kampagne und startete eine Petition auf Open Petition zum Rx-Versandverbot.

Am 24. April reichte er dann seine Petition zusätzlich beim Bundestag ein. „Rx-Versandverbot jetzt!“, lautet der Titel. Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 die Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender aufgehoben habe, rutschten Vor-Ort-Apotheken in eine wirtschaftliche Schieflage. Ausländische Anbieter wie DocMorris lockten ihre Kunden mit Rabatten, die deutsche Apotheken nicht geben dürften, argumentiert Bühler.

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