Kemmritz: „Keine Apotheken diskriminieren!“

Ausschluss vom Impfzertifikat: Berliner Kammer gegen DAV-Monopol

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Berlin -

Sind Apotheker, die kein Mitglied eines Landesapothekerverbands (LAV) sind, aber digitale Impfzertifikate ausstellen wollen, Schmarotzer? Hans-Peter Hubmann, Verbandschef in Bayern und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), sieht das so. Die Berliner Kammerpräsidentin Dr. Kerstin Kemmritz hingegen ganz anders: Sie stößt sich daran, dass die Mitgliedschaft im Verband zur Voraussetzung gemacht wird, um eine Aufgabe zu erfüllen, mit der der Gesetzgeber alle Apotheken betraut hat. Die Berliner Kammer setzt sich deshalb bei der Abda dafür ein, zur Ausstellung des Impfzertifikats auch Nicht-Mitgliedern die Nutzung des Portals zu ermöglichen – ob das passiert, ist allerdings noch fraglich.

Die Verbände sind, anders als die Kammern, keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, es gibt keine Zwangsmitgliedschaft und entsprechend sind auch nicht ausnahmslos alle Apotheker:innen Mitglied. Dennoch stellt der DAV das Portal, mit dem Apotheken die vom Gesetzgeber definierte Aufgabe erfüllen sollen, analoge Impfpässe in digitale Impfzertifikate zu übertragen. Bei der Berliner Kammer sind deshalb nach deren Angaben zahlreiche Beschwerden von Apothekenleitern eingegangen, die kein Mitglied des Berliner Apotheker-Vereins (BAV) sind. Und deshalb diese gesetzlich geregelte Leistung nicht erbringen können, weil sie keinen Zugang zum Portal erhalten.

Ein Grund, sich zu beschweren, haben die laut Hubmann nicht – sie seien schließlich „selber schuld“, erklärte er laut einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung am Mittwoch bei der Delegiertenversammlung der Bayerischen Apothekerkammer (BLAK). Es sei legitim, den Service nur Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, schließlich habe der DAV das Portal entwickelt. „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen“, wird Hubmann zitiert. Auf Nachfrage wollte er diese Äußerungen nicht weiter kommentieren.

Das tut auch die Berliner Kammer nicht, die am selben Abend an ihre Mitglieder schrieb, dabei aber keinen Zweifel aufkommen ließ, dass sie es grundsätzlich anders sieht: „Die Apothekerkammer Berlin vertritt die Rechtsauffassung, dass das Ausstellen von Impfzertifikaten nicht von der Mitgliedschaft in einem Apothekerverband abhängig sein darf“, so das Rundschreiben.

Kemmritz wird im Gespräch noch deutlicher: „Wenn der Gesetzgeber den Apotheken so eine Aufgabe gibt, dann muss jeder, der da mitmachen will, auch mitmachen können“, sagt sie. „Es handelt sich um eine hoheitliche Aufgabe, die alle erfüllen können müssen. Wenn das über das DAV-Portal läuft, ist das grundsätzlich in Ordnung, man darf dabei aber keine einzelnen Apotheken diskriminieren. Bei so einer wichtigen Aufgabe muss die Apothekerschaft zusammenstehen und nicht Einzelne ausschließen.“

Die Kammer habe deshalb bei der Abda darauf gedrungen, dass es jeder Apotheke möglich sein muss, ein Impfzertifikat auszustellen. Deshalb solle der DAV auch für Nicht-Verbandsmitglieder eine Zugangsmöglichkeit schaffen. „Die Intervention scheint erfolgreich zu sein“, konnte die Kammer noch am Mittwochabend berichten. Es sei zugesagt worden, dass für die betroffenen Apotheken einen Gastzugang eingerichtet werden soll. Allerdings: Noch am selben Abend sei sie von der Abda informiert worden, dass das noch nicht so sicher sei wie erhofft. Ob und wann auch Apotheken ohne Verbandsmitgliedschaft digitale Impfzertifikate ausstellen können, ist damit weiter ungewiss. Die Abda war für mehrere kurzfristige Anfragen zum Stand eines möglichen Gastzugangs nicht zu erreichen.

Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening räumte bereits am Mittwoch vergangener Woche ein, dass das Portal nicht allen Apotheken offensteht: „Um das Apothekenportal zu nutzen, gefunden zu werden und Leistungen anbieten zu können, muss der Apothekeninhaber Mitglied im Landesapothekerverband und damit auch im DAV sein.“ Rund 10 Prozent der Apotheken in Deutschland sind damit außen vor. „Ich kann alle nur ermuntern: Wenn sie es noch nicht getan haben, melden Sie sich beim Apothekenportal an!“, so Overwiening.

Um auf dem Portal mit dem Impfnachweis gelistet zu sein, müssen sich die Apotheken auf dem Verbändeportal des DAV dafür anmelden und registrieren. Ab dem Mittwoch soll das möglich sein. Hier könnten wiederum Apotheken aus dem Service herausfallen: Denn bei der Anmeldung muss die Telematik-ID angegeben werden. Wer noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist, kann also keine Impfpässe digitalisieren.

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