Die Rabattverträge haben in den Apotheken viel Ärger gebracht. Pünktlich zum fünfjährigen Bestehen könnte es erstmals Erleichterungen geben: Mit der AMG-Novelle will die Koalition Apothekern und Kassen ermöglichen, bestimmte Präparate einvernehmlich von der Substitution auszuschließen. Konrekter wird der Änderungsantrag nicht.
Laut Begründung kommt die Möglichkeit für bestimmte Anwendungsgebiete oder Arzneimittel in Betracht, bei denen „zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten“. In solchen Fällen sollen sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband auf einen Ausschluss einigen.
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