AMG-Novelle

Ausmisten bei den Rabattverträgen

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Berlin -

Jahrelang haben sich die Krankenkassen nicht um das Verbot von Portfoliorabattverträgen geschert. Mit der AMG-Novelle hat der Gesetzgeber dem Ganzen jetzt ein Ende bereitet: Zum Stichtag 1. April 2013 werden alle Rabattverträge unwirksam, die nicht öffentlich ausgeschrieben wurden. Das gilt auch für Vereinbarungen der Kassen mit Originalherstellern, die über den Patentablauf hinaus wirken. Für die Generikabranche ist diese Neuregelung ein Erfolg – mit einem kleinen Haken.

 

Eigentlich dürfen die Kassen schon seit 2009 keine Verträge über das komplette Sortiment eines oder mehrerer Hersteller mehr schließen. Doch trotz mehrfacher Ermahnung des Bundesversicherungsamts (BVA) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) haben die Kassen ihre Verträge nicht gekündigt, mit Verweis auf die langen Laufzeiten. Bislang fallen daher sogar neue Wirkstoffe nach Patentablauf bei vielen Kassen direkt unter einen Portfoliovertrag.

Das wird ab April nicht mehr funktionieren. Der Branchenverband Pro Generika freut sich über die Neuregelung: „Das ist ein erster Erfolg für den Wettbewerb“, sagt Geschäftsführer Bork Bretthauer.

Aus Sicht der Kassen haben die Generikahersteller allerdings nicht alle Folgen der Regelung bedacht: Die Konsequenz sei nämlich nicht, dass es nun zunächst keine Rabattverträge gebe. Stattdessen würden die Kassen nun freigewordene Wirkstoffe noch schneller ausschreiben. Bei den Herstellern komme das böse Erwachen noch, heißt es in Kassenkreisen.

 

 

Bretthauer sieht das anders: „Diesen Trend gab es schon vorher. Fakt ist, dass die Krankenkassen schon heute sehr früh ausschreiben. Das haben wir bei Candesartan und Atorvastatin gesehen.“ Im Wettbewerb der Kassen um ihre Ausschreibungen gehe es nicht immer rational zu, sagt Bretthauer. „In Gesprächen mit den Kassen hören wir immer wieder, dass man sich geradezu gezwungen fühlt, einen neuen Wirkstoff auch auszuschreiben“, so Bretthauer.

Das allerdings stellt beide Seiten vor ein Problem: Denn am Tag des Patentablaufs kennt niemand die genauen Preise. Das erschwert den Herstellern die Kalkulation eines Angebots und macht den Rabattvertrag damit unattraktiver.

Doch auch die ausschreibende Kasse geht höheres Risiko ein, weil sie die Preisentwicklung der kommenden meist zwei Jahre gar nicht antizipieren kann. Möglicherweise zahlt sie am Ende trotz Rabattvertrag einen zu hohen Preis für ein Medikament. Die nächsten Monate werden zeigen, welchen Weg die Kassen einschlagen.

 

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