Alkoholkonsum

Ausgehverbot für Jugendliche? dpa, 09.07.2012 11:50 Uhr

Berlin - 

Laut Bild-Zeitung will Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) den Jugendschutz bei Konzerten oder Vereinsfesten strenger regeln. Demnach sollen öffentliche Veranstaltungen mit Alkoholausschank nach 20 Uhr für Jugendliche unter 16 Jahren künftig tabu sein, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Bislang gibt es solch ein Verbot nur für Diskotheken. In Gaststätten gilt die Ausnahme, dass Jugendlichen ein Besuch am Abend auch allein erlaubt ist, um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen.

Zur Stärkung des Jugendschutzes setzt Schröder bislang vor allem auf Aufklärung und Beratung. Experten fordern dagegen seit langem verstärkte Kontrollen und Sanktionen, wenn Händler an Jugendliche Schnaps verkaufen. Auch ein verstärkter Einsatz von jugendlichen Testkäufern kommt immer wieder ins Gespräch. Verkaufsverbote in der Nacht sind ebenfalls in der Diskussion – derzeit gibt es sie nur in Baden-Württemberg.

FDP und SPD äußerten sich dem Vorschlag kritisch gegenüber: „Schröder präsentiert hier einen Papiertiger zur Beruhigung der konservativen Klientel“, sagte FDP-Bundesvize Birgit Homburger. Die Liberalen würden ein solches Gesetz nie mittragen. Für Caren Marks (SPD) sei es eine kaum zu überbietende Unkenntnis über das wirkliche Leben von Jugendlichen in der heutigen Zeit.

Auch Ulrich Schneider, Sprecher der Grünen für Jugendpolitik, hält die Pläne für realitätsfern. Jugendliche unter 16 Jahren erhielten weder bei öffentlichen Veranstaltungen noch im Laden Alkohol. Sie gänzlich von Abendveranstaltungen auszuschließen, ignoriere die Freizeitbedürfnisse der jungen Menschen, sagte Schneider.

Nach dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung sinkt der Alkoholkonsum bei Heranwachsenden. Regelmäßig zur Flasche greifen demnach 14,2 Prozent der jungen Leute zwischen 12 und 17 Jahren. 2001 waren es noch 17,9 Prozent.