Zweigapotheke ohne Notdienst

Aufsichtsbeschwerde gegen Kammerpräsidentin

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Berlin -

Die Basisapotheker aus Westfalen-Lippe haben gegen Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim NRW-Gesundheitsministerium eingeleitet. Es geht um die Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde, die 40 Jahre lang keinen Notdienst geleistet hat. Die Basisapotheker verlangen von Overwiening Auskunft über die Umstände und Gründe. Sie werfen der Kammerpräsidentin vor, keine ausreichenden Antworten zu geben.

In Unna-Hemmerde hat die Hellweg-Apotheke nach Informationen der Basisapotheker seit 40 Jahren, seit 1979, keinen Nacht- und Notdienst geleistet. Die Hellweg-Apotheke gehörte früher dem Ehrenpräsidenten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und der ABDA, Hans-Günter Friese. Seit 2012 wird sie von dessen Tochter Dr. Anke Lochmann geführt. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bestätigte inzwischen den Sachverhalt und bezieht die Hellweg-Apotheke künftig in das Nacht- und Notdienstnetz ein.

Sowohl an die Aufsichtsbehörden als auch an die AKWL hatten die BasisApotheker eine lange Frageliste zur Aufklärung des Sachverhaltes gerichtet. Laut Mitteilung der BasisApotheker steht die Nicht-Teilnahme am Notdienst offenbar in Zusammenhang mit der Erlaubnis des Kreises Unna, die Hellweg-Apotheke in Unna-Hemmerde als sogenannte Zweigapotheke der Markt-Apotheke in Fröndenberg betreiben zu dürfen. Die Zweigapotheke ist eine Sonderform im Apothekenrecht bei Vorliegen eines Versorgungsnotstandes. Dies habe es Friese ermöglicht, zwei Apotheken zu betreiben, noch bevor die Möglichkeit einer Filialisierung im Jahr 2004 ins Apothekenrecht übernommen wurde.

„Nähere Details zur Feststellung des Versorgungsnotstandes sowie zur Befreiung vom Apotheken-Notdienst wurden – trotz entsprechender Anfragen – weder von dem für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Kreis Unna mitgeteilt noch von der seit 1995 für die Apotheken-Notdienste verantwortlichen AKWL“, zeigen sich die BasisApotheker allerdings unzufrieden mit den erhaltenen Antworten. Vor der aktuellen Dienstaufsichtsbeschwerde hatten die Basisapotheker die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert. Der ist aber in der Kammersatzung nicht vorgesehen.

In der Dienstaufsichtsbeschwerde heißt es nun, „die AKWL und auch deren Präsidentin, Frau Gabriele Regina Overwiening, wurden von uns mehrfach gebeten, Auskunft über die Umstände der Nicht-Teilnahme der Hellweg-Apotheke, Wannweg 44 in Unna-Hemmerde, Zweigapotheke der Markt-Apotheke Hans Günter Friese in Fröndenberg, am Apothekennotdienst zu geben. Diesen Bitten sind sowohl die AKWL als auch deren Präsidentin nicht nachgekommen“. Man behalte sich deshalb auch eine Klage wegen Verstoßes gegen das Informationfreiheitsgesetz NRW vor.

Laut den bisherigen Angaben der Kammer wurde die Hellweg-Apotheke bei der Umstellung auf das neue EDV-gestützte Nacht- und Notdienstsystem offenbar „vergessen“. Voll-Apotheken erhielten eine ID-Nummer beginnend mit der Ziffer 1, Krankenhaus-Apotheken mit der Ziffer 2 und die einzige Zweigapotheke erhielt eine ID beginnend mit einer 3. Die mit den Ziffern 2 und 3 beginnenden ID-Nummern seien vom System nicht berücksichtigt worden, so die AKWL. Da nur eine Zweig-Apotheke existiere, sei das nicht aufgefallen. Auch seien von der Hellweg-Apotheke keine Hinweise wegen der Nichtteilnahme am Nacht- und Notdienst eingegangen.

Die ID-Nummer erkläre ebenfalls, dass die Hellweg-Apotheke im Apothekenverzeichnis der Kammer nicht auftauche. Auch dies will die AKWL jetzt korrigieren. Als eine von insgesamt nur elf Zweigapotheken bundesweit und einzige Zweigapotheke im Kammerbezirk sei die Hellweg-Apotheke „in der Tat seit nunmehr fast 40 Jahren gleichsam unter dem Radar gesegelt“, so die AKWL.

Die Kammer erklärte gegenüber APOTHE ADHOC dazu weiter: „Seit Dezember 1979 ist die Apotheke am Netz und war über all die Jahre, auch beim Übergang der Zuständigkeit für den Notdienst auf die AKWL, nicht Teil des Notdienstnetzes. Aufgrund des neuen Sachstandes, der sich aus der Überprüfung ergeben hat, werden wir die Apotheke jetzt in das Nacht- und Notdienstnetz einbinden. Die Apothekenleiterin wird zuvor die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen – Einrichtung einer Notdienstklappe, Notdienstglocke – vornehmen.“

Die AKWL habe die auf die Zweigapotheke nunmehr entfallenden Notdienste bereits per Simulation berechnet. Dabei sei festzustellen, dass durch diese zusätzlichen Dienste allerdings keine Notdienste anderer Apotheken entfallen könnten. Dies ergebe sich aus der „Abgelegenheit der Apotheke, die ja wiederum Grundlage für ihren Status als Zweigapotheke ist“.

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