Aphria-Anlage in Neumünster

Auflagen für Hersteller: „Cannabis ist keine biologische Waffe“

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Berlin -

Medizinisches Cannabis kommt nicht aus einer Growbox im Wandschrank, so viel dürfte jedem klar sein. Doch die tatsächlichen Sicherheitsvorkehrungen, unter denen die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgeschriebenen Pflanzen gezüchtet werden, erstaunen selbst Fachleute. Bei Aphria, einer der drei Firmen, die einen Zuschlag für den Anbau in Deutschland erhalten haben, konnten sich kürzlich die grüne Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther und ihr Parteikollege Cem Özdemir einen Eindruck verschaffen – und zeigen sich erstaunt über Beschränkungen, die die Bundesregierung der deutschen Cannabisproduktion auferlegt.

Aphria hat gewissermaßen Unglück im Glück: Unter den drei Firmen, die einen Zuschlag vom BfArM erhalten haben – daneben auch Aurora und Demecan – ist sie die einzige, die Lose für alle drei ausgeschriebenen Sorten erhalten hat. Denn die Anbauscheine zu je 200 kg Cannabis sind gestaffelt: Neun stehen für Sorten mit einem THC-Gehalt von 18 bis 22 Prozent und einem CBD-Gehalt von unter 1 Prozent, drei Lose für 12 bis 16 Prozent THC und unter 1 Prozent CBD und zwei Lose stehen für eine Cannabissorte mit jeweils 5 bis 9 Prozent THC und CBD.

Damit kann Aphria ein größeres Portfolio als seine beiden Konkurrenten anbieten – muss aber auch höhere Auflagen erfüllen. Denn die Sorten müssen strikt getrennt werden, um eine Kreuzkontamination – also die versehentliche Bestäubung der Pflanzen untereinander – zu verhindern. Resultat sind drei sortenreine Anbaukammern und hermetisch voneinander abgeriegelte Produktionsstraßen mit gesonderter Belüftung und Luftschleusen zwischen den Kammern. Und drei Sorten decken noch nicht einmal alle Bedürfnisse ab. Kappert-Gonther, Sprecherin ihrer Partei für Gesundheitsförderung und Drogenpolitik, kritisiert die Zusammensetzung des öffentlichen Auftrags. „Die Bundesregierung hat es verpasst, Sorten mit einem hohen CBD-Anteil und einem sehr geringen THC-Anteil auszuschreiben. Dieser Fehler sollte korrigiert werden“, so die promovierte Psychotherapeutin. „Für die medizinische Anwendung von Cannabis spielt gerade das CBD eine wichtige Rolle.“

Dass das Thema CBD aufkam, nutzte unterdessen Astrid Staffeldt, um wiederum der Politik ins Gewissen zu reden. Staffeldt, Apothekeninhaberin aus Hannover und Gründungsvorstand des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), war Teil der Delegation und vertrat die Perspektive der Pharmazeuten. Zu der gehört auch das „CBD-Dilemma“, wie sie es nennt: die rechtlich umstrittene Situation des Wirkstoffs. Eines der Probleme mit dem nicht berauschenden Bestandteil der Pflanze: CBD ist nicht als eigener Wirkstoff im SGB V festgeschrieben und somit nicht generell erstattungsfähig, sondern nur im Rahmen einer individuellen Kostenübernahme. „Dabei wäre es sehr einfach, CBD als Wirkstoff in den Gesetzestext zu übernehmen“, so Staffeldt. „Ich habe Frau Kappert-Gonther nahegelegt, dass ich hoffe, das wird noch nachgebessert.“

Nicht am Bedarf vorbei, darüber wohl über den Bedarf hinaus sind die Sicherheitsvorkehrungen in der entstehenden Produktionsanlage. Die orientieren sich nämlich nicht nur an den BtM- und GMP-Vorschriften, sondern auch am Sicherheitskonzept der Unternehmen, die sich in der Ausschreibung beworben haben: Während das Preisangebot 40 Prozent der Zuschlagskriterien ausmachte, fielen 60 Prozent auf Faktoren wie die technische Ausstattung, Produktionszyklen – und das Sicherheitskonzept. Das führte zur paradoxen Situation, dass die Unternehmen sich gleichzeitig im Preis zu unter- sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen zu überbieten versuchten.

Und das hat Folgen: beispielsweise Häcksler in jeder einzelnen Toilette innerhalb der Anlage. Damit soll verhindert werden, dass Mitarbeiter Cannabis entwenden können, indem sie es wasserdicht verpacken, die Toilette herunterspülen und dann – wie auch immer – wieder aus der Kanalisation fischen. Dass sie das unbeobachtet tun, wäre ohnehin unwahrscheinlich: Auf 600 Quadratmetern werden in der Anlage nämlich 400 Überwachungskameras verbaut, die dafür sorgen, dass es im gesamten Gebäudekomplex keinen Winkel gibt, der nicht von mindestens zwei Kameras gleichzeitig in den Blick genommen wird. In der gesamten Produktion muss ohnehin das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden.

Als würden die 24 Zentimeter dicken Stahlbetonwände nicht reichen, erfolgt die Lagerung des geernteten Cannabis in einem gesonderten Stahlsafe. Dabei ist das Gebäude in zwei Stockwerke geteilt: Unten befinden sich die Produktion und der GMP-Bereich samt Ernte und Trocknung, in der Etage darüber sind alle technischen Anlagen, von Belüftung und Beleuchtung bis zur Klimatisierung. Der Gedanke dahinter: Bei Defekten an der Anlage sollen alle Reparaturen durchgeführt werden können, ohne dass die Techniker den Sicherheitsbereich ein einziges Mal betreten.

Kappert-Gonther bringt wenig Verständnis für die sicherheitstechnische Bauorgie auf. Ihr sei durch den Besuch deutlich geworden, „welche Steine die Bundesregierung den Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, in den Weg legt. Die Sicherheitsanforderungen, die aus der Ausschreibung für den Anbau von Cannabis und aus dem Betäubungsmittelrecht hervorgehen, sind teilweise absurd“, so die 53-Jährige. „Dabei geht es um Cannabis und nicht um eine biologische Waffe.“ Die Folge sei nicht nur ein Ausschluss kleiner regionaler Unternehmen, die das nötige Kapital für solche Anlagen nicht aufbringen können, sondern auch mangelnde Flexibilität in der Cannabisproduktion. „Deutschland wird langfristig von Importen abhängig bleiben, wenn die Bundesregierung nicht nachsteuert.“

Bei Aphria selbst klingt das schon diplomatischer. „Die hohen Sicherheitsanforderungen sind eine Herausforderung für uns“, erklärt Jan P. Witte, Medical Director der deutschen Niederlassung. „Die hohen Sicherheitsanforderungen sind eine Herausforderung für uns. Bei ähnlichen BtM- und GMP-Richtlinien kann in Dänemark auch in Gewächshäusern produziert werden.“ Dort hat Aphria ein Joint Venture mit dem Produzenten Schroll Medical, wobei es beim nördlichen Nachbarn aufgrund der dortigen Open-House-Ausschreibung einfacher war, eine Anbaulizenz zu erhalten.

Wer dort über Bedarf produziert kann anders als hierzulande allerdings auch exportieren, wenn auch ausschließlich in Länder, in denen nur medizinisches Cannabis legalisiert ist. Die Beteiligung am Geschäft mit Marihuana für den Freizeitgebrauch soll so unterbunden werden. Anders in Deutschland: Nicht nur ist der Export verboten, sämtliche Ernteprodukte außer den Blüten – Stängel, Blätter, Trichome – aus denen beispielsweise THC- oder CBD-Öle hergestellt werden könnten, müssen aufgrund der Auflagen unter Anwesenheit der Polizei verbrannt werden. Gewinnbringend lässt sich unter den hohen Sicherheitsstandards kaum produzieren – darum gehe es aber auch gar nicht, versichert Witte. „Das hier wird ein zentraler Wissenschaftsstandort für uns“, sagt er.

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