Versicherte müssen sich in Zukunft einmalig nach Erreichen des Anspruchsalters über die Vor- und Nachteile von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen beraten lassen. Die Untersuchung an sich ist - anders als ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen - nicht verpflichtend. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Siegburg.
Der G-BA sollte im Zuge der jüngsten Gesundheitsreform die so genannte Chronikerregel präzisieren. Diese schreibt vor, dass die Zuzahlungsgrenze chronisch Kranker erst nach dem Nachweis über regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens gesenkt wird. Die verpflichtende Vorsorgeuntersuchung hat der G-BA nun in eine verpflichtende Beratung umgewandelt.
Ein Präventionspass soll den Nachweis über die entsprechende Beratung liefern. Die Regelung gilt für nach dem 1. April 1987 geborene weibliche und nach dem 1. April 1962 geborene männliche GKV-Versicherte. Betroffen sind zunächst die Früherkennungsuntersuchungen für Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt muss dem Beschluss noch zustimmen.
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