Verordnung tritt in Kraft

Auffrischimpfungen ab heute möglich

, Uhr
Berlin -

Durch das Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) kann mit den Auffrischimpfungen begonnen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt mit, dass die Immunisierungen ab sofort durchgeführt und abgerechnet werden können.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt in der Verordnung keine Einschränkungen für Auffrischimpfungen vor – demnach haben alle Bundesbürger:innen, unabhängig von ihrem Versichertenstatus, Anspruch auf eine dritte Impfung. Personen, mit besonders hohen Infektionsrisiko sollen sechs Monate nach Abschluss der Impfserie eine Aufrischimpfung erhalten. Dieser Beschluss wurde Anfang August auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) getroffen. Zu dieser Personengruppe gehören diejenigen Bürger:innen, die im vergangenen Dezember als einer der ersten mit Comirnaty geimpft wurden: Pflegeheimbewohner:innen, Personen über 80 Jahre und immungeschwächte und immunsupprimierte Personen.

Die Vergütung für die Ärzt:innen bleibt bei den Auffrischimpfungen die gleiche: Eine Corona-Schutzimpfung wird weiterhin mit 20 Euro vergütet. „Ein von der KBV geforderter Zuschlag in Höhe von acht Euro für den erhöhten Beratungsaufwand wurde in der neuen Impfverordnung nicht berücksichtigt“, informiert die KBV. Ärzt:innen sowie Apotheker:innen erhalten ab sofort für den Nachtrag einer Covid-19-Schutzimpfung in den gelben Impfpass zwei Euro.

Die tägliche Meldung der durchgeführten Impfungen bleibt erhalten. Das Dokumentationsportal der Ärzt:innen wurde dementsprechend angepasst. Die Summe der applizierten Dosen wird weiterhin getrennt nach Impfstoff und Alter (unter 18 Jahre und über 60 Jahre) übermittelt. Die Impfabstände sollen nach Empfehlungen der Stiko erfolgen. „Eine Empfehlung zu den Auffrischimpfungen gibt es allerdings derzeit noch nicht“, so die KBV.

Die besondere Herausforderung: Ab Oktober werden die Corona-Schutzimpfungen in der Regel über niedergelassene Ärzt:innen vorgenommen. Ergänzend sollen weiterhin mobile Impfteams zum Einsatz kommen. Wie diese genau organisiert werden sollen, ist aktuell noch nicht klar. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen den Einsatz in Zusammenarbeit mit der KBV oder beauftragter Dritter eigenständig koordinieren.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte