Erst war Paxlovid ein Ladenhüter, doch jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Bevorratung in Apotheken begrenzt: Nach Meldungen „auffällig hoher Bestellzahlen“ dürfen ab sofort nur noch maximal 20 Packungen vorrätig gehalten werden.
Zum 19. Januar wurde die Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19 aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit wurde die Bevorratung von Paxlovid in Apotheken auf 20 Therapieeinheiten begrenzt. Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken gilt eine maximale Vorratshaltung von 50 Packungen. Packungen, die bereits bereits vor dem 19. Januar 2023 ausgeliefert würden, dürfen allerdings weiterhin bevorratet werden.
Begründet hat das BMG die Änderung in einem Schreiben an die Abda und den Großhandelsverband Phagro mit „auffällig hohen Bestellzahlen durch einzelne Apotheken“ und „direkte Anfragen zu den Möglichkeiten eines Exports durch verschiedene Marktteilnehmer“.
Die „Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben mit diesen Arzneimitteln, insbesondere der Export“ bleiben laut BMG weiterhin verboten und könnten strafrechtlich verfolgt werden. Entsprechende Strafanzeigen seien bereits gestellt worden.
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