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Auch der Mutterpass wird elektronisch

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Berlin -

Ab 2022 können sich werdende Mütter den Mutterpass auch in elektronischer Form ausstellen lassen. Er ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA).

Im kommenden Jahr wird im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) auch der Mutterpass digitalisiert. Die Inhalte orientieren sich weiterhin an den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – somit werden sich die analoge und die digitale Variante inhaltlich gleichen.

Die Nutzung bleibt – genauso wie bei der elektronischen Gesundheitsakte – zunächst freiwillig. Alle Einträge des E-Mutterpasses, beispielsweise die bereits durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen, sind in der ePA-App auf dem Smartphone oder Tablet jederzeit aufrufbar.

Der Vorteil des E-Mutterpasses besteht vor allem darin, dass alle Daten, Informationen und Befunde an einem Ort sind. So können beispielsweise Ultraschallbilder im Pass abgespeichert werden. Bislang bewahren die meisten Frauen die Bilder als lose Blattsammlung auf. Nicht nur Ärzt:innen, sondern auch Hebammen können auf die Daten zugreifen (insofern eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur besteht). Ein mobiles System, welches von Hebammen auch bei Hausbesuchen genutzt werden kann, ist derzeit in Arbeit und soll ab 2023 bereitgestellt werden.

Damit es nicht zu Dopplungen kommt, sollten die Frauen sich für eine Variante entscheiden. Die parallele Nutzung des Heftes und der digitalen Variante wird nicht empfohlen.

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