Gesundheitsreform

Auch Ärzte wollen klagen dpa, 28.03.2008 15:30 Uhr

Berlin - 

Neuer Gegenwind für die Regierung in der Gesundheitspolitik: Nach den privaten Krankenkassen haben nun auch Ärzte Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform angekündigt. Mitglieder der „Freien Ärzteschaft“ wollten am Montag eine Sammelklage einreichen, berichtete der Verein am heutigen Freitag. Sie sehen das Grundrecht auf freie Berufsausübung und Rechte von Patienten gefährdet und monieren ein unzureichendes Gesetzgebungsverfahren, wie Vereinspräsident Martin Grauduszus sagte.

Über den Umfang der Praxisschließungen aus Protest gegen die jüngste und vorangegangene Reformen, zu denen die „Freie Ärzteschaft“ aufgerufen hatte, bestand zum Ende der Protestwoche keine Klarheit. Grauduszus, der seinem Verein 3000 Mitglieder bescheinigt, zeigte sich zufrieden. Bis zu einem Viertel der 100.000 Praxen hätten sich beteiligt. Ein exakte Zählung gebe es aber nicht, räumte er ein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen waren nur von einzelnen Schließungen ausgegangen; viele Ärzte waren im Osterurlaub.

Angesichts des Streits um den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Kassen forderte nun auch die zweitgrößte Kasse DAK eine Verschiebung des Gesundheitsfonds, in den von 2009 an alle Beiträge fließen sollen. „Auf dieser wackeligen Grundlage können wir das System nicht von heute auf morgen umstellen“, sagte der DAK-Vorsitzende Herbert Rebscher „Bild-Online“. Er forderte eine Testphase und schloss sich damit dem Chef des Ersatzkassenverbands VDAK/AEV, Thomas Ballast, an.

Mitte dieser Woche war der wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) wegen Differenzen über die geplante Erweiterung des milliardenschweren Ausgleichs zwischen den mehr als 200 Kassen zurückgetreten. BVA-Vizepräsidentin Sylvia Bohlen-Schöning bedauerte den Schritt. Sie sagte, Nachteile von Kassen mit vielen schwer oder chronisch Kranken sollten künftig verhindert werden. Es werde einen neuen Beirat geben, hieß es im Gesundheitsministerium. Am Zeitplan für
Finanzausgleich und Fonds wird laut BVA und Ministerium nicht gerüttelt.