OLG-Urteil

Arzt muss nicht alles erklären

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Ein Arzt muss einen Patienten vor der Operation nur über „echte Behandlungsalternativen“ aufklären. Der Patient habe nur dann tatsächlich eine Wahlmöglichkeit, wenn eine alternative Methode zumindest gewisse Erfolgsaussichten mit sich bringe. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der Eltern eines minderjährigen Patienten ab.

Der damals sechsjährige Junge musste sich einer Mandeloperation unterziehen, in deren Folge es bei dem Kind zu einer Hirnschädigung kam. Behandlungsfehler konnten dem Arzt nicht nachgewiesen werden. Die Eltern machten allerdings auch geltend, der behandelnde Arzt habe sie nicht über konservative Behandlungsmethoden wie etwa eine medikamentöse Therapie aufgeklärt, sondern immer nur von einer Operation gesprochen.

Das OLG wertete das Vorgehen des Mediziners als rechtmäßig. Gestützt auf das Gutachten eines Sachverständigen befanden die Richter, der Arzt habe die Eltern nicht über eine alternative Möglichkeit aufklären müssen, da das Krankheitsbild des Jungen keine medikamentöse Behandlung ermöglicht habe.

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