Bundesverfassungsgericht

Arzt klagt gegen Gesundheitsfonds

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Ein Arzt aus Baden-Württemberg klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Gesundheitsfonds. Ärzte in seinem Bundesland könnten unter den veränderten Honorarbedingungen „nicht mehr wirtschaftlich arbeiten“, begründete der HNO-Arzt Dr. Ulrich Brander aus Brackenheim seine Klage. Zudem schränke der Gesetzgeber die Berufsfreiheit der Ärzte ein.

Unterstützt wird die Klage des Mediziners vom Praxisverbund Medi. Die mit der Fondseinführung veränderten Honorarbedingungen haben laut Verbund „verheerende Auswirkungen“ für einzelne Praxen: „Sie müssen nicht selten mit Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent fertig werden.“ Rund 1,7 Milliarden Euro der eingezahlten Beiträge flössen von Baden-Württemberg in andere Bundesländer. Seine Ziele habe der Gesundheitsfonds zudem verfehlt: Statt mehr Wettbewerb und mehr Gesundheit zu günstigeren Konditionen habe der Fonds genau das Gegenteil erreicht, kritisierte der Medi-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner.

Brander betreut in seiner Praxis eigenen Angaben zufolge monatlich rund 800 Patienten bei einem Umsatz von 6000 Euro. Nach Abzug von Gehaltszahlungen und Praxiskosten „bleibt unter dem Strich nichts mehr übrig“, sagte Brander. „Wir arbeiten schon seit circa einem Jahr umsonst.“

Auch seine Berufsfreiheit sieht Brander eingeschränkt: Seit der Absenkung der patientenabhängigen Vergütung bleibe ihm pro Patient nur noch rund 8 Euro für Medikamentenverordnungen. Die Klage wurde zugelassen und liegt nun dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts vor.

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