Verschreibungsverordnung

Schmidt will Dosierangaben

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Berlin -

Rezepte mit Dosierangaben oder verpflichtende Medikationspläne – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit eine Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Der ABDA käme das entgegen: Die Apotheker hatten schon 2012 Dosierungsangaben auf Rezepten gefordert, und greifen das Thema jetzt erneut auf.

Ein ABDA-Sprecher erklärt: „Es ist wichtig, dass der Apotheker über die vom Arzt festgesetzte Dosierung im Rahmen von Arzneimittelverordnungen Bescheid weiß.“ Diese Informationen diene der Sicherheit der Arzneimitteltherapie.

Bereits beim Deutschen Apothekertag (DAT) 2012 in München hatte die Apothekerkammer Nordrhein einen Antrag gestellt, jedes Rezept mit der patientenindividuellen Dosierung zu versehen. Die Kammer hatte argumentiert, dass es beispielsweise Schwierigkeiten gebe, wenn die Einnahme einer halben Tablette verordnet sei, der Rabattpartner aber Tabletten ohne Bruchkerbe oder Kapseln anbiete.

Der Antrag wurde damals in den Ausschuss verwiesen – und es wurde still um das Thema. Das hing auch damit zusammen, dass der Vorstoß der Apotheker bei den Ärzten offenbar nicht gut angekommen war. Schließlich verständigte man sich darauf, das Thema öffentlich zumindest nicht zu forcieren.

Der Vorschlag verpflichtender Dosierungsangaben trifft auch heute nicht auf Begeisterung: „Das ist gut gemeint, aber übertrieben“, so Dr. Wolfgang Kreischner, Vorsitzender des Hausärzteverbands Berlin/Brandenburg. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Hausärzteverband möchten sich zu dem Thema derzeit nicht äußern.

Die Apotheker wagen nun einen neuen Vorstoß: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte im Zuge der Diskussion um Medikationsanalyse und -management darauf hingewiesen, dass sich die Apotheker Dosierungsangaben wünschen. „Wir sind da in guter Diskussion“, so Schmidt bei der Vorstellung des Grundsatzpapiers.

Der ABDA schwebt eine Art Kompromiss vor: „Als bestmögliche Lösung befürwortet die Apothekerschaft die Etablierung eines von Arzt und Apotheker gemeinsam gepflegten Medikationsplans“, so der Sprecher.

Damit schließt sich die ABDA dem Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht an: Die Experten hatten Anfang des Jahres empfohlen, Dosierungsangaben auf Rezepten über Humanarzneimittel verpflichtend einzutragen – allerdings mit Ausnahmen: Wenn ein Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt, ist die Angabe nicht verpflichtend.

Der Ausschuss hatte die Ausnahmen mit dem fehlenden Platz auf den Rezepten und häufig wechselnden Dosierungen begründet. Aus diesem Grund sei ein Medikationsplan als Dokumentationsmittel vorzuziehen, so das Fazit.

Aus Sicht der Experten sollte die Verbreitung von Medikationsplänen gefördert werden. Hierzu könnte es auf der Verordnung ein Auswahlfeld „Medikationsplan liegt vor“ geben. Nur wenn dieses angekreuzt ist, darf nach diesen Plänen auf eine zusätzliche Angabe auf dem Rezept verzichtet werden.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die Verordnung über die Anerkennung von Rezepten aus anderen EU-Staaten, die Ende Mai vom Bundesrat beschlossen wurde. Die AMVV wurde entsprechend angepasst: Rezepte aus anderen Ländern sind demnach deutschen Verordnungen gleichgestellt. Für Verordnungen, die deutsche Ärzte ausstellen und die in anderen Staaten eingelöst werden sollen, wurden weitere Vorgaben festgelegt. Unter anderem muss die Dosierung auf der Verordnung stehen.

Die neue Regelung zu Cross-Border-Verordnungen kommt bei der ABDA gut an: „Die ABDA begrüßt, dass die Anerkennung grenzüberschreitender Verschreibungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz im deutschen Arzneimittelrecht klarstellend in der AMVV festgeschrieben wurde“, heißt es.

Allerdings sind durch die Anpassung der AMVV unterschiedliche Regelungen für Verordnungen entstanden: Die Vorgaben für Rezepte, die in Deutschland ausgestellt und eingelöst werden, wurden nicht geändert – Dosierungsangaben sind daher bislang nicht obligatorisch. Das BMG hatte daher den Sachverständigenausschuss aufgefordert, die Thematik zu prüfen.

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