Arzneimitteltests an Demenzkranken sollen in Deutschland künftig grundsätzlich möglich sein – auch wenn der betroffene Patient davon keinen eigenen Nutzen hat. Der Bundestag stimmte nun mehrheitlich für eine Neuregelung, die die sogenannte gemeinnützige Forschung erlauben will – vorausgesetzt, der jeweilige Patient hat dies nach einer verpflichtenden ärztlichen Beratung schriftlich so festgelegt. 330 von 581 Parlamentariern votierten für einen entsprechenden Antrag, der unter anderem von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und dem SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach unterstützt worden war.
Zuvor war ein Antrag abgelehnt worden, der weitgehend an der bisherigen Rechtslage festhalten wollte. Danach sollte medizinische Forschung an einer „nicht einwilligungsfähigen Person“ nur dann erlaubt sein, wenn ein direkter Nutzen für den Betroffenen zu erwarten ist. Auch ein Antrag, der die Zustimmung zu Arzneitests auch ohne vorherige ärztliche Beratung ermöglichen wollte, fand keine Mehrheit. Wie üblich bei ethisch heiklen Fragen war die Fraktionsdisziplin bei den Abstimmungen aufgehoben.
Die Neuregelung der umstrittenen Arzneitests ist Teil einer umfassende Reform, mit der die Vorschriften für klinische Studien europaweit vereinheitlicht werden sollen. Über das gesamte Gesetz einschließlich der jetzt beschlossenen Änderung will der Bundestag erst an diesem Freitag abschließend entscheiden.
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