Medikationsplan

Kiefer: Gröhe ist zu kurz gesprungen

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Berlin -

Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), hat den Medikationsplan in seiner derzeitigen Form harsch kritisiert: „Die Probleme des Medikationsplans in Papierform sind offenkundig: Wenn nicht bereits vor seiner Erstellung eine umfassende Medikationsanalyse durchgeführt wird und der Patient im Anschluss kontinuierlich von Arzt und Apotheker gemeinsam betreut wird, bleibt der Medikationsplan ein Muster ohne Wert“, sagte Kiefer auf dem Fortbildungskongress Pharmacon in Meran.

„Ein Medikationsplan ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement ist zu kurz gesprungen“, so Kiefer. Ein Plan in Papierform alleine verbessere die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht und könne nur ein erster Schritt sein. Die Bundesapothekerkammer hatte für sich selbst bereits 2014 Kriterien für die Medikationsanalyse und das Medikationsmanagement definiert.

Ab Oktober sollen Patienten, die mindestens drei Arzneimittel verschrieben bekommen, Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Anfang Mai haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf eine Vereinbarung zur Umsetzung verständigt.

Darin ist unter anderem geregelt, dass der Hausarzt den Medikationsplan erstellt und aktualisiert. Nur wenn der Versicherte keinen Hausarzt in Anspruch nimmt, soll der behandelnde Facharzt den Plan ausstellen. Apotheker ergänzen auf Wunsch des Patienten die Selbstmedikation oder ausgetauschte Präparate.

Da der Plan anfangs in Papierform ausgestellt wird und es noch keine Möglichkeit gibt, ihn in die Software zu übersetzen, sind eine Reihe von Übergangsregelungen vorgesehen: So ist in der Vereinbarung unter anderem geregelt, dass Apotheker handschriftliche Ergänzungen vornehmen dürfen. Diese sollen „auf das Notwendigste reduziert bleiben und in deutlich lesbarer Form erfolgen“. Sobald die Daten des Medikationsplans in elektronischer Form vorliegen – 2019 soll es soweit sein –, müssen Apotheker den Plan auf Wunsch des Patienten aktualisieren.

Aus Kiefers Sicht zeigt die Vereinbarung bereits deutlich die im Gesetz angelegte Schräglage: „Die Aufgaben des Apothekers sind nicht ausreichend präzisiert und die zentrale Rolle des Apothekers bei der Arzneimitteltherapiesicherheit wird nicht ausreichend anerkannt.“ Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, spätestens in der nächsten Legislaturperiode.

„Wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan besser als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konzipieren als die Papierversion, ist das nur noch mehr Bürokratie ohne Nutzwert für den Patienten“, so Kiefer. „Das müssen wir vermeiden.“

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