Arzneimittelpreise

EU prüft Rabatterlass

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Berlin -

Die EU-Kommission prüft eine deutsche Regelung zu Pharmarabatten, wonach Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten von dem erhöhten Herstellerabschlag befreit werden können. Dies könnte eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Denn die Mehrkosten für die Krankenkassen trage zum Teil der Steuerzahler.

Mit dem GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) wurden im August 2010 ein erhöhter Abschlag von 16 Prozent und ein Preismoratorium eingeführt. Beide Sparmaßnahmen laufen noch bis zum Ende des Jahres. Der höhere Herstellerabschlag gilt für alle Arzneimittel ohne Festbetrag, Generika sind ausgenommen.

Hersteller können jedoch in Ausnahmefällen beantragen, von dem Rabatt befreit zu werden. Dies gilt laut EU-Kommission, wenn dem Unternehmen dadurch „eine unzumutbare finanzielle Belastung entsteht“.

Der Kommission zufolge war „eine Reihe von Unternehmen“ auf dieser Grundlage von der Rabattpflicht befreit worden. Ein deutscher Hersteller hatte sich bei der EU über die Ausnahmeregelung beschwert.

Nach Einschätzung der EU-Kommission gibt es tatsächlich „Zweifel, dass die deutsche Maßnahme mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien im Einklang steht“. Denn aus Sicht der Behörde beinhalten die Ausnahmen staatliche Beihilfen: Die Befreiung von der Rabattpflicht erhöhe die Kosten der Krankenkassen, die vor allem aus dem Gesundheitsfonds gespeist würden. Dieser wiederum werde teilweise mit Steuergeldern finanziert.

Staatliche Beihilfen für Unternehmen – um die es sich demzufolge bei dem Rabatterlass handele – müssten den EU-Leitlinien entsprechen. An dieser Stelle sieht die Kommission jedoch einen Verstoß: Denn die Unterstützung für die Unternehmen sei weder zeitlich befristet noch gründe sie auf einem Umstrukturierungsplan.

Im Zuge der Überprüfung haben die Beteiligten nun die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.

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