GKV-Bilanz 1. Halbjahr

Arzneimittelausgaben steigen überproportional

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Berlin -

Weil die Versicherten seit März wegen der Corona-Pandemie weniger häufig zum Arzt gegangen sind und planbare Operationen und Klinikbehandlungen verschoben wurden, haben die Krankenkassen im ersten Halbjahr ein Plus von 1,3 Milliarden Euro verbucht. In den ersten drei Monaten standen dagegen noch wie im vergangenen Jahr rote Zahlen. Allerdings: Anders als die Kosten für Ärzte und Kliniken sind die Arzneimittelausgaben im ersten Halbjahr kräftig um 1,5 Milliarden Euro gestiegen.

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der GKV-Halbjahresbilanz mitteilte, mussten die Kassen für Arznei- und Verbandmittel in den ersten sechs Monaten 7,9 Prozent mehr ausgeben als im Vorjahr. In absoluten Zahlen stiegen die Arzneimittelausgaben um 1,5 Milliarden Euro auf knapp 23 Milliarden Euro. Damit liegt der Anstieg klar über dem zwischen Ärzten und Krankenkassen vereinbarten Korridor von rund 4 Prozent. Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel, der im 1. Quartal aufgrund von Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen noch bei 11,5 Prozent lag, hat sich laut BMG im 1. Halbjahr insgesamt auf 7,4 Prozent zwar abgeflacht, ist aber im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen immer noch deutlich überproportional.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründete die für die Kassen günstige Gesamtentwicklung damit, dass Patienten in der ersten Jahreshälfte weniger zum Arzt und ins Krankenhaus gegangen seien. Deshalb seien die Ausgaben der 105 Krankenkassen vor allem in den Monaten April bis Juni gesunken. Insbesondere die Ausgaben für Zahnärzte und Zahnersatz sanken um 3,5 Prozent und knapp 9 Prozent. Für Krankenhausbehandlungen mussten die Kassen 2,4 Prozent weniger bezahlen als im Vorjahr.

„Aber das ist nur eine Momentaufnahme. Wie sich das weitere Jahr entwickelt, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds haben wird, werden wir erst im Herbst einschätzen können“, sagte Spahn weiter. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sprach von einem „extremen Rückgang der Krankenhausausgaben“ im Frühjahr. Dies sei ein Sondereffekt, der sich so wohl kaum wiederholen werde. Wegen Corona seien viele Operationen abgesagt worden. Mit circa 80 Milliarden Euro sind die Krankenhausausgaben der größte Kostenblock im GKV-System.

Konkret nahmen die Kassen im ersten Halbjahr rund 129,9 Milliarden Euro ein und gaben rund 128,6 Milliarden Euro aus. Dass die Finanzlage dennoch angespannt ist, zeigen die Zahlen zum Gesundheitsfonds, der von den Beiträgen der Versicherten und Bundeszuschüssen gespeist wird und der zum Stichtag 15. Januar noch über eine Liquiditätsreserve von rund zehn Milliarden Euro verfügte. Nach Ministeriumsangaben verbuchte er in den Monaten Januar bis Juni ein Defizit von 7,2 Milliarden Euro. Als Ursachen werden unter anderem konjunkturbedingte Mindereinnahmen genannt. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich auch auf die Beitragseinnahmen aus. Außerdem wurden Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer genannt. Aus dem Fonds erhalten die Kassen festgelegte Zuweisungen.

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent. Im 1. Quartal hatte der Ausgabenzuwachs noch bei 5,6 Prozent gelegen. Das bedeutet: Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den Monaten April bis Juni im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent. Bis auf die Knappschaft Bahn See (KBS), die ein Defizit von rund 50 Millionen Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten Überschüsse: Die Ersatzkassen erzielten ein Plus von 908 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 320 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 50 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 46 Millionen Euro und die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) von 21 Milliionen Euro.

Für die Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie zum Ausgleich von Belegungsrückgängen von Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen, den Ausbau von Intensivbetten, sowie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen für Heilmittelerbringer und die Zuschüsse für Sozialdienstleister wurden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bis Ende Juni insgesamt 7,25 Milliarden Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. Halbjahr rund 5,73 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds zurück überwiesen.

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,8 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre von durchschnittlich deutlich über 4 Prozent zurück. Bei den Krankenkassen gab dagegen es im 1. Halbjahr einen absoluten Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent, nachdem der Zuwachs im 1. Quartal noch bei 5,6 Prozent lag. Die Leistungsausgaben stiegen um 2,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 5,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten ist laut BMG grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde der GKV ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Milliarden Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der zweiten Jahreshälfte verbessert. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei. Die Bundesregierung hat sich in Ihrem Konjunkturprogramm ferner darauf verständigt, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird laut BMG im Herbst zu entscheiden sein. Zunächst werden BMG und GKV-Spitzenverband mit den Krankenkassen die aktuelle Entwicklung analysieren und die weiteren Perspektiven zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds für dieses und das kommende Jahr erörtern.

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