GKV-Ausgaben

Arzneimittel: Kassen erlauben plus 3,3 Prozent

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Berlin -

Die Ausgaben für Arzneimittel dürfen im kommenden Jahr um 3,3 Prozent beziehungsweise gut eine Milliarde Euro steigen. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband verständigt. Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2017 gingen damit vergleichsweise schnell zu Ende. In den letzten Jahren wurde der Ausgabenrahmen meist erst etwas später festgelegt.

Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene. Im vergangenen Jahr betrug die anvisierte Steigerung 3,7 Prozent oder 1,2 Milliarden Euro.

„Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert. Ich bin froh, dass wir einvernehmlich gute Ergebnisse erzielen konnten, die die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen werden“, so KBV-Vize Regina Feldmann.

„Die gemeinsam vereinbarten Leitsubstanzen sowie Zielfelder für verordnungsstarke Anwendungsgebiete stellen eine gute Orientierungshilfe für niedergelassene Ärzte dar. Auf dieser Basis können Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien zu verordnen“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

2015 stiegen die Arzneimittelausgaben trotz teurer Innovationen zwar deutlich langsamer als noch 2014. Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versichertem im Vorjahr wuchsen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen 2015 je Versichertem um 3,9 Prozent und absolut um knapp 1,7 Milliarden Euro (plus 4,6 Prozent) auf 37 Milliarden Euro. Damit lag der Zuwachs aber über dem zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vorgegebenen Rahmen.

Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene in Höhe von 4,9 Prozent oder 280 Millionen Euro vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist.

Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Rückwirkend für 2016 wurde zudem eine Steigerung der Anpassungsfaktoren in Höhe von 1,5 Prozent vereinbart.

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