Die Kritik an der Zusammenarbeit zwischen der Drogeriekette dm und einem niederländischen Versender von Arzneimitteln reißt nicht ab. "Ein Drogeriemarkt wird die heilberuflich orientierte Apotheke nicht ersetzen", kommentiert Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer, die Arzneimittelabgabe durch Pick-up Stationen in ausgewählten dm-Drogeriemärkten. "dm bietet keinerlei pharmazeutische Dienstleistungen wie individuelle Rezepturen oder gar Notdienste rund um die Uhr", so Hanke am Freitag. Der Drogist sammele aus Sicht der Landesapothekerkammer unter Verstoß gegen apothekenrechtliche Vorschriften Bestellungen, leite diese weiter und gebe das gelieferte Medikament erst nach Tagen ohne Beratung ab.
Schon im November kritisierte die LAK das Urteil des OVG Münster. Das Gericht eröffne "jeder Gyros-Bude oder Tankstelle die Möglichkeit, Rezepte für eine Versandapotheke einzusammeln und die gelieferten Arzneimittel auszugeben", wettert die LAK. "Arzneimittelsicherheit und Beratung sind dann Schnee von gestern, Verwechslungen vorprogrammiert", warnt Hanke. Juristisch ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die derzeitige Nichtzulassung der Revision noch nicht entschieden hat.
Hanke will von der Politik ein klares Signal: "Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, endlich die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen und den Versandhandel mindestens für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder zu verbieten." Der EuGH stellte bereits 2003 fest, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln im Sinne des Patientenschutzes im Rahmen nationaler Gesetzgebungskompetenz verboten werden kann.
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