Niedrigere Kassenbeiträge, weniger Leistungen: Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens geht es der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) natürlich darum, die Industrie bei den Lohnnebenkosten zu entlasten. Weil damit mehr Lasten auf die Arbeitnehmer fallen, gehört die Forderung nach mehr Wettbewerb im Allgmeinen und einer Liberalisierung des Apothekenmarktes im Besonderen seit Jahren dazu. In einem aktuellen Positionspapier für die anstehende Strukturreform werden die alten Forderungen nach freien Rx-Preisen und Ketten aus der Klamottenkiste geholt.
„Die Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs muss fortgeführt werden“, heißt es in dem entsprechenden Abschnitt. „Durch die weiterhin vorgeschriebenen einheitlichen Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente wird ein Preiswettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend verhindert. Die Preisbindung durch die Arzneimittelpreisverordnung muss daher beseitigt werden. Stattdessen muss den Krankenkassen und ihren Verbänden ermöglicht werden, neben den Rabattverträgen mit Pharmaherstellern auch mit den Apotheken und ihren Verbänden Versorgungsverträge auf selektivvertraglicher Basis zu schließen.“
Nahezu wortgleich war diese Position bereits 2012 vorgetragen worden. Und auch die Forderung nach Apothekenketten ist nicht neu: Das Mehr- und Fremdbesitzverbot sei „im Interesse einer höheren Wettbewerbsintensität in der Arzneimittelversorgung vollständig aufzuheben“, so die BDA. ,„Es bedeutet eine Ausschließlichkeit der eigentümergeführten Präsenzapotheke und verhindert den Betrieb von Apotheken durch Kapitalgesellschaften. Im Ergebnis stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, weil zum Beispiel Apothekenketten gar nicht erst zugelassen werden.“
Bedenken, dass Apothekenketten zu monopolartigen Strukturen und damit zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen könnten, seien unbegründet und erschienen schon angesichts der großen Anzahl von 18.700 Apotheken und der hohen Apothekendichte mit weniger als 4400 Einwohnern pro Apotheke konstruiert. „Dies gilt auch deshalb, weil das Entstehen monopolartiger Strukturen bereits durch das geltende Kartellrecht ausgeschlossen werden kann. Auch das Ziel der sorgfältigen Arzneimittelabgabe und somit des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung wird durch die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots nicht gefährdet.“ Schließlich müsse auch in Filialapotheken stets ein Apotheker tätig sein.
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