Der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hätte sich vom Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz (AMNOG) mehr Wettbewerb im Apothekenbereich erhofft. Die derzeitige „Exklusivität des Apothekenvertriebs“ müsse abgebaut werden, schreibt der BDA in seiner Stellungnahme. Dies beinhalte die Abschaffung des „wettbewerbsfeindlichen Mehr- und Fremdbesitzverbots“.
„Bezahlbare Arzneimittel sind wichtiger als das Festhalten an überkommenen, zunftähnlichen Vertriebsstrukturen im Arzneimittelbereich“, heißt es weiter. Auch die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel müsse aufgehoben werden: „Die von den Krankenkassen zu leistenden Zuschläge auf den Herstellerabgabepreis sollten nicht mehr ministeriell verordnet, sondern zwischen Krankenkassen und Apotheken bzw. dem Großhandel ausgehandelt werden.“
Zumindest mit der Streichung des Pick-up-Verbots ist der BDA zufrieden: Sicherheitsbedenken seien ebenso wenig überzeugend wie die Argumentation der Gefährdung einer flächendeckenden Versorgung. Bei Pick-up-Stellen könne der Eindruck, Arzneimittel seien „gewöhnliche“ Waren, schon deshalb nicht entstehen, weil diese „nicht im Regal stehen und nicht einfach mitgenommen werden können“. Der Bezug zur Versandapotheke werde jederzeit klar.
Durch Pick-up-Stellen sei es andererseits gerade möglich, in Gebieten, in denen für Apotheken keine ausreichende finanzielle Basis bestehe, die Arzneimittelversorgung aufrecht zu erhalten oder dichter zu knüpfen.
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