Approbationsordnung

BAK aktualisiert Apotheker-Berufsbild APOTHEKE ADHOC, 23.06.2016 13:02 Uhr

Berlin - 

Nach mehrmonatiger Diskussion in der Apothekerschaft hat die Bundesapothekerkammer (BAK) ein aktualisiertes Berufsbild für Apotheker verabschiedet. „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst und damit die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker geschaffen“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Apotheker seien berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Dieser Auftrag richte sich an jeden Apotheker, der eine Tätigkeit ausübe, bei der pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigt würden.

Jeder fünfte Apotheker arbeitet laut BAK außerhalb einer öffentlichen Apotheke. Das Berufsbild verdeutlicht die besonderen pharmazeutischen Leistungen, die der Apotheker in seinen wichtigsten Tätigkeitsbereichen erbringt. Dazu gehören neben den öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken insbesondere die pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, die Bundeswehr, die öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.

Ein Vorschlag für ein aktualisiertes Berufsbild wurde unter der Leitung von Benkert von einer Arbeitsgruppe erstellt, die aus Apothekerinnen und Apothekern der verschiedenen Tätigkeitsbereiche bestand. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf konnte im November 2015 auf einer Internetplattform von allen interessierten Berufsangehörigen kommentiert werden. Die mehr als 1200 Kommentare wurden anschließend von der Arbeitsgruppe bewertet und flossen in den Entwurf des Berufsbilds ein. Anschließend wurde das Berufsbild mit den Apothekerkammern der Länder abgestimmt und schließlich von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 16. Juni verabschiedet.

Unter das neue Berufsbild fallen die Tätigkeitsbereiche: öffentliche Apotheken, Krankenhäuser, Pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, Bundeswehr, öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen, Berufsfachschulen, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen.

Die meisten Apotheker sind laut BAK in einer öffentlichen Apotheke als Angestellte oder Apothekenleiter tätig. Sei jedoch früher der Apotheker vorrangig für die Herstellung der auf Rezept verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln zuständig gewesen, stehe heutzutage die Information und Beratung des Patienten im Vordergrund. Der Apotheker erkläre den Patienten über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme. Daneben erläutert er in der öffentlichen Apotheke aber auch die Anwendung von Insulinpens oder Inhalationshilfen und bietet Blutdruck- oder Blutzuckermessung an.

„Als selbstständiger Apotheker muss er zusätzlich gute kaufmännische Kenntnisse besitzen beziehungsweise sich diese aneignen, um seine eigene Apotheke auch wirtschaftlich führen zu können“, teilt die BAK mit.

In einem 24-seitigen Dokument werden die einzelnen Tätigkeitsfelder von Pharmazeuten im Detail beschrieben. In der Präambel heißt es: „Der Apotheker ist Angehöriger eines Heilberufs und Freien Berufs. Aufgrund seiner besonderen fachlichen Qualifikation erbringt er persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Leistungen im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit. Seine Berufsausübung unterliegt rechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der beruflichen Selbstverwaltung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Patienten bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.“

Damit ist der von der BAK nach ausführlicher Diskussion entwickelte Berufsbild im Wesentlichen identisch mit dem von der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie verankerten Berufsbild in der Bundesapothekerordnung (BapO). Zum Berufsbild des Apothekers gehören danach neben den typischen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern in Apotheke und Krankenhaus auch „Tätigkeiten im Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Berufs- und Fachverbänden, sowie Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.“

Mit den vorgenommenen Änderungen werde das Berufsbild der Apotheker umfassender beschrieben, heißt es aus Regierungskreisen. Ansonsten werden die europäischen Vorgaben unverändert übernommen. Die nunmehr vorgesehene Erweiterung der Aufzählung der Tätigkeitsbereiche trage einem Anliegen des Bundesrates und der Fachkreise Rechnung, heißt es in der Begründung. Mit den Ergänzungen würden die berufliche Situation und die Betätigungsfelder der Apotheker besser als bisher dargestellt. Eine Änderung von Status und Aufgaben sei damit nicht verbunden.

Zunächst wollte Gröhe nur die EU-Richtline übernehmen. Dagegen hatte die ABDA protestiert. In Gröhes erstem Entwurf fehlten in der Aufzählung die Bereiche Industrie und Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung.