Die Mitglieder des Apothekerversorgungswerks Nordrhein müssen sich auf die Umstellung ihres Rentensystem einstellen. Nach ausführlicher Diskussion beschlossen die Delegierten der Apothekerkammer Nordrhein gestern die erst kürzlich vorgestellten Änderungen der Satzung. Bei der Abstimmung gab es Gegenstimmen. Kritik gab es vor allem an der kurzfristigen Information. Ein Antrag, die Abstimmung zu verschieben, fand aber keine Mehrheit.
Rund neun Stunden diskutierten die etwas mehr als 100 anwesenden Delegierten die Umstellung der Altersversorgung. Damit will das Versorgungswerk besser auf das langanhaltend tiefe Zinsniveau auf den Kapitalmärkten reagieren können. Das bisherige geschlossene Kapitaldeckungsverfahren wird dazu auf ein offenes Deckungsplanverfahren umgestellt. Dieses System bietet mehrere Stellschrauben, um auf das Kapitalmarktumfeld und demografische Aspekte zu reagieren.
Außerdem wurde gestern das allgemeine Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht. Abgeschafft wurde damit der bisherige „Renten-Turbo“, der zu einer Rentenerhöhung für Apotheker führte, die bis zum 67. Lebensjahr keine Rente beanspruchten und weiterhin Beiträge einzahlten.
Abgestimmt wurde zunächst über einen Antrag der Fraktion „Handeln schafft Zukunft“, die Umstellung zu verschieben, um Zeit für eine ausführlichere Diskussion zu gewinnen. Dieser Antrag wurde mit 70 zu 30 Stimmen abgelehnt. Die Umstellung der Berechnungsbasis wurde anschließend nach Angaben von Sitzungsteilnehmern mit 76 Ja-Stimmen angenommen. Auch andere Versorgungswerke haben bereits auf die Niedrigzinsphase reagiert.
Anhand von Beispielrechnungen wurden die Konsequenzen der Umstellung erläutert: Danach gibt es für die Jahrgänge bis einschließlich 1956 eine fünfjährige Rentengarantie ohne Kürzung der Anwartschaften. Jahrgänge ab 1957 müssen mit Abschlägen von circa 300 Euro rechnen. Insbesondere jüngere Jahrgänge sollen von der Umstellung profitieren. Im alten System hätten sie höhere Abschläge hinnehmen müssen.
Mit der Umstellung wird die Altersrente in Nordrhein ab 2018 neu berechnet werden: Der monatlich gezahlte Beitrag wird durch einen sogenannte Messbetrag dividiert, der dem in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geltenden monatlichen Höchstbetrag entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat können – mit Genehmigung des NRW-Finanzministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde – für jeweils ein Jahr einen abweichenden Messbetrag festlegen.
Das auf vier Stellen nach dem Komma gerundete Ergebnis heißt Beitragsquotient. Die Summe der in einem Jahr erworbenen monatlichen Beitragsquotienten wird multipliziert mit einem Multiplikator Rx. Dieser ist altersabhängig und beträgt für 20-jährige Mitglieder 1,702 und für 67-jährige Mitglieder 0,560. Dann wird eine zusätzliche Stellschraube eingeführt: Die Summe dieser Produkte wird multipliziert mit dem sogenannten Rentenanpassungsbetrag, der für Leistungsfälle ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 100 Euro festgelegt wird und in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde ebenfalls auf Basis der Jahresabschlüsse angepasst werden kann.
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