Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat am Wochenende eine Resolution zum Rx-Versandverbot verabschiedet. Die Mitgliederversammlung fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufzugreifen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür stark machen. Ein außerordentlicher Deutscher Apothekertag (DAT) zum EuGH-Urteil wurde vorerst nicht beantragt.
Die Mitgliederversammlung des AVWL begrüßt die von Gröhe angekündigte Initiative, durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken sicherzustellen. Der Minister hat ein entsprechendes Vorhaben in seinem Haus bereits angestoßen, in der Koalition gibt es aber auch Bedenken dagegen.
Ein Apotheker aus Witten hatte beantragt, noch in diesem Jahr einen Sonder-DAT abzuhalten. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Wirkung der Preisbindung auf ausländische Versandapotheken werde sich die Arzneimittelversorgung in Zukunft fundamental ändern, ist der Antragsteller überzeugt. Der Sonder-DAT sollte in erster Linie der inhaltlichen, konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Fragestellung dienen.
Der Antrag wurde vorab noch modifiziert: Sollte der Gesetzgeber kein Rx-Versandverbot durchsetzen, wollen die Apotheker aus Westfalen-Lippe demnach einen Sonder-DAT bei der ABDA beantragen. Der Antrag wurde beim AVWL zunächst in den Ausschuss verwiesen. Aktuell kündigt sich neben den Plänen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Bundesratsinitiative zum Thema an. NRW hat bereits angekündigt, diese zu unterstützen.
Laut der AVWL-Resolution ist das bestehende deutsche Preisbildungssystem für Rx-Arzneimittel „elementar für die Funktion des deutschen Gesundheitssystems“. Die Preisbindung schütze Patienten vor Übervorteilung, befördere den Wettbewerb um Qualität und Leistung und verhindere Defizite in der Arzneimittelversorgung. Zudem sei das Sachleistungsprinzip der Krankenkassen in der Arzneimittelversorgung nur so erst möglich. An das Preisbildungssystem knüpften diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten der Solidargemeinschaft an, etwa die gesetzliche Zuzahlung, das Festbetragssystem und der Kassenabschlag der Apotheker.
Die transparente Preisbindung sei für jedwede Kostendämpfungsmaßnahme im Bereich der Arzneimittelversorgung zugunsten der Solidargemeinschaft unabdingbar, heißt es. Das System gewährleiste in Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine dem Versorgungsbedarf entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland.
Aus Sicht des AVWL werden mit der Preisbindung die Interessen der Leistungserbringer mit denen des Staates an einer flächendeckenden, ortsnahen Arzneimittelversorgung und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems in Einklang gebracht. Es sei kein anderes System erkennbar, dass dies so effizient und ausgewogen gewährleisten könne.
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